Jüdische Weltrundschau
- Journal
- Jüdische Weltrundschau
- Volume
- 2 (1940)
- Issue
- 18 (6.5.1940)
- Date
- 1940-05-06
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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6. Mai 1940 JÜDISCHE WELT-RUNDSCHAU Seite 7 PRIVATE REPARATIONEN? Hunderttausende von Juden sind durch den Nationalsozialismus um ihre Existenz und um ihr Vermögen gebracht worden. Es ist daher verständlich, dass in den Köpfen vieler dieser Menschen Vorstellungen von Reparationen auftauchen und dass dieses Thema in einem Teil der jüdischen Presse behandelt wird. Indes, das sind Illusionen. Lassen wir einmal die politische Seite der Sache ganz beiseite. Unterstellen wir, die Westmächte seien bereit, nach der Niederwerfung Hitlers auf der Friedenskonferenz den Grundsatz anzuerkennen, dass Reparationen gezahlt werden sollen. Dann bleiben immer noch die juristischen Fragen, nach welchen Rechtsgrundsätzen der Personenkreis abzugrenzen ist, dem solche Ansprüche zugebilligt werden, und wie diese Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach ermittelt werden sollen. Und es bleiben die volkswirtschaftlichen Fragen, aus welcher Vermögenssubstanz die Reparationen gezahlt werden und mittels welchen Verfahrens sie transferiert werden sollen. In beiden Bereichen gibt e3 unübersichtliche Schwierigkeiten. Zunächst, wie kann der Kreis der „Reparations-Berechtigten abgegrenzt werden? Die Vertragsparteien eines zukünftigen Friedensvertrages sind Staaten, keine Privatpersonen. Neben den Westmächten werden also auf der einen Seite diejenigen Staaten stehen, welche die Rechtsnachfolge der Tschechoslowakischen und der Polnischen Republik angetreten haben; und auf der anderen Seite wird der Staat stehen, der die Rechtsnachfolge des Dritten Reiches antritt (wobei niemand weiss, wie seine politische Verfassung aussehen und ob er die ehemalige österreichische Republik einschliessen wird). Zwischen diesen Partnern könnten Vereinbarungen getroffen werden, welche den Ersatz des Schadens betreffen, des britischen, französischen, tschechoslowakischen und polnischen Bürgers durch das Dritte Reich zugefügt worden ist. Dabei ist keineswegs gewiss, ob derartige Vereinbarungen auch solche Schäden betaeffen würden, die vor Kriegsausbruch entstanden sind. Immerhin wäre es denkbar, dass für die Bürger der ehemaligen tschechoslowakischen und polnischen Republik ein früherer Zeitpunkt festgesetzt würde. Dagegen gibt es im Völkerrecht keinen Präzedenzfall, wonach ein Staat durch einen Friedensvertrag verpflichtet worden wäre, wirtschaftliche Schäden wiedergutzumachen, die er ohne jeden rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit dem Krieg, dessen Beendigung der Friedensvertrag beurkundet, einer bestimmten Gruppe seiner eigenen Bürger aus irgendwelchen innerpolitischen Gründen zugefügt hat. Denkbar wäre nur eine Vertragsbedingung, durch welche der staatsrechtliche Status quo, also die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden wiederhergestellt würde. Damit aber würde die Frage der Wiedergutmachung der den wieder „gleichberechtigten" Juden durch das Dritte Reich zugefügten Schäden aus dem Bereiche des Völkerrechts in das des Staatsrechts gerückt; denn die Behandlung dieser Frage würde damit ipso jure eine innere Angelegenheit des Deutschen Reiches. Ebenso schwierig ist in der Praxis das Verfahren, durch das geltend gemachte Rechtsansprüche dem Grunde und der Höhe nach fest- -gesteilt werden könnten. Die Schwierigkeiten liegen nicht nur in der Tatsache, dass die Bearbeitung von Zehntausenden von Anträgen einen unwahrscheinlich grossen und daher teuren Apparat beanspruchen würde, sondern darin, dass die Beweisführung als solche ausserordentlich problematisch ist. Es sei in diesem Zusammenhange nur darauf hingewiesen, dass noch im vergangenen Jahre in Deutschland zahlreiche Verfahren anhängig waren,welche sich mit der Prüfung von privatwirtschaftlichen Schäden befassten, die von Bürgern der Vereinigten Staaten auf Grund des Versailler Vertrages vor mindestens fünfzehn Jahren angemeldet worden sind. Das Prüfungsverfahren würde also Jahre und Jahrzehnte in Anspruch nehmen, ehe das erfolgen könnte, was der wirtschaftliche Sinn des Ganzen ist: Die Zahlung a>r Entschädigung. Und woher sollte diese Zahlung erfolgen? Kein Mensch kann ermessen, welchen Grad die volkswirtschaftliche Verarmung der heute von Hitler beherrschten Gebiete nach Kriegsende erreicht haben wird. Gewiss ist nur, dass der Staat, der die Rechtsnachfolge des Dritten Reiches antritt, seinem Volksvermögen nach unendlich viel ärmer sein wird als die Republik von Weimar. Es scheint, als ob die Befürworter der „privaten Reparationen" keine rechten Vorstellungen von den Grössenordnungen haben, um die es sich bei dieser Frage handelt. Die Nazis haben bekanntlich im Jahre 1938 eine Feststellung des jüdischen Volksvermögens in Deutschland und Österreich durchgeführt und sind dabei (Stichtag: 1. April 1938) auf einen Wert von acht Milliarden Reichsmark gekommen. Jüdische Volkswirte haben versucht, den Wert des jüdischen Volks Vermögens in Deutschland — ohne Österreich — für den 1. April 1933, also für den Beginn des nationalsozialistischen Raubzuges gegen die Juden in Deutschland, zu ermitteln. Drei von diesen Schätzungen sind mir bekannt. Die eine kommt auf ein jüdisches Vermögen von zehn, die beiden anderen kommen unabhängig von einander, aber übereinstimmend auf zwölf Milliarden Reichsmark. Es ist ausgeschlossen, dass Reparationen in dieser Höhe von einem Staat gezahlt werden können, der voraussichtlich sehr erhebliche sonstige Reparationen an die Tschechoslowakei und die Polen wird zahlen müssen und der zudem vor dem unendlich schwierigen Problem steht, seine Bevölkerung aus einer völlig durcheinander gebrachten Volkswirtschaft zu ernähren. Und dann, wie sollten solche Summen in bar (oder Waren) transferiert werden? Die Reparationen von Versailles sind gescheitert, weil der Transfer derartigeir Summen undurchführbar ist. „Private Reparationen" werden nicht gezahlt werden. Sie sind Wumtchvorstellungen, die man verstehen kann, deren Vertretung in . der jüdischen Öffentlichkeit man aber nicht gestatten darf. Denn die Erörterung derartiger Gedanken erweckt in Zehntausenden jüdischer Menschen Hoffnungen, die sich nie erfüllen werden. Dr. HUBERT POLLACK (Jerusalem) Nachrichten aus aller Welt 16 000 „feindliche Staatsangehörige" (meist ■Flüchtlinge aus Deutschland) in England werden neuerlich vor 12 Sondergerichten einer Prüfung unterzogen werden. Ferner wurden alle ^Fremden aus der Umgebung der englischen •Kriegshäfen ausgewiesen. Der Plan einer Flüchtlingsansiedlung in Alaska, der von dem amerikanischen Innenminister Ickes ausgearbeitet wurde, wird Anfang Mai im amerikanischen Parlament zur Beratung kommen. Nach Berichten aus New York hat in der letzten Zeit die antisemitische Presse-Korrespondenz „W e 11 d i e n s t", deren Haupt der bekannte Oberst Fleischhauer aus Erfurt ist, ihre Tätigkeit in Südamerika wieder ausserordentlich verstärkt. Alle Zeitungs-Redaktionen in Südamerika erhalten gratis den „Weltdienst" in 10 verschiedenen Sprachen. „Terrips" meldet aus Stockholm, dass am Tage des Einmarsches der deutschen Truppen in Dänemark zahlreiche Dänen, hauptsächlich Juden, über den Oeresund auf schwedisches Territorium geflüchtet sind. Die Londoner Zeitungen melden aus Stockholm, dass — wie in Stockholm eingetroffene norwegische Flüchtlinge erzählen — alle Geschäfte in dem von den Deutschen besetzten Oslo, die Juden gehören, auf Anordnung der Nazibehörden schliessen mussten. „News Chronicle" meldet aus Brüssel, dass in Luxemburg wohnende Juden allabendlich über die belgische Grenze gehen, weil sie in Furcht vor einer deutschen Invasion in Luxemburg leben. Der jüdische Historiker Simon D u b n o w, der zuletzt in Riga wohnte, wird jetzt in Kaunas erwartet, von wo er sich nach W i 1 n a, dem Sitz des Jiddischen Wissenschaftlichen Instituts -begeben wird, um sich hier dauernd niederzulassen. In We 11 i n g t o n (Neu Seeland) wurde eine Gesellschaft der Freunde der Universität Jerusalem gegründet, deren Patronanz der Ministerpräsident von Neuseeland, der Primas-Erzbischof und der Kanzler der neuseeländischen Universität übernahmen. Der Delegierte der Jerusalemer Universität Dr. Wardi wurde u.a. von dem australischen Premierminister empfangen. Populaire" meldet aus Amsterdam, dass der einstige Führer der sozialdemokratischen Fraktion im Preussischen Landtag Ernst Heilm a n n nach siebenjähriger Haft im Alter von 59 Jahren im Konzentrationslager Buchenwald verstorben ist; als Todesursache wird „Herz- Attacke" angegeben. Im Sosim-Distrikt der. Republik San Domingo wurde auf Anregung und unter Mitarbeit des New Yorker Bankiers und Philanthropen Arthur J. Lamport eine Bank zur Erteilung von Darlehen an jüdische Flüchtlingssiedler gegründet. Lamport steuerte zum Gründungskapital 5000 Dollar bei. Zwei prominente jüdische Einwohner in Ciudad Trujillo erklärten sich ebenfalls bereit, die Bank zu unterstützen. Solomon Trone, Vertreter der Dominican Republic Settlement Association, hat sich nach Europa begeben, um gemeinsam mit dem jetzt in Paris weilenden Dr. Kurt B o nd y, einen anderen Vertreter der Association, eine Auswahl der Flüchtlings-Siedler für San Domingo vorzunehmen. Der Anfang wird mit einer Siedler* Gruppe von 250 bis 300 Personen im Alter von 25 bis 30 Jahren gemacht. Acht grosse f r a n z ö sische .Verb ä n <j e haben sich zu einer Föderation zwecks Entwicklung der Beziehungen zwischen Frankreich und dem Ausland konstituiert. Einer dieser acht Verbände lat die Alliance IsraSite Universelie. sident der Föderation für 1940 ist: .Ge^geir^öU'-; hamel, Mitglied der Acad^mie francaise, Dr. Nachum Goidmann ist nach einemmefcrmonathehem Aufenthalt in Nord- und Südamerika nach Genf zurückgekehrt. Auch Rabhi-Perizweig aus London, der mehrere Monate :als Vertreter des „Jüdischen Weltkongresses'* in Amerika war, ist nach London zurückgekehrt und, wird im Juni nach Neuseeland und Australien fahren. Der „Ger er R e b b e" (Mordechai Alter), eines der Häupter der jüdischen Orthodoxie in Polen, ist mit seiner Familie am 3. Mai mit dem „Marco Polo" in Palästina eingetroffen und wurde von Vertretern der religiösen Instanzen und von hunderten orthodoxen Juden mit grossen Ehren empfangen. UNGARISCHER ZIOMSTENVERBAND NEUER PRAESIDENT GEWAEHLT Aus Budapest wird uns geschrieben; Der Ungarische Zionistenverband hielt vor einiger Zeit seine Jahreskonferenz mit Teilnahme von mehr als 300 Delegierten aus Budapest und der Provinz. Dr. Eduard Izs&k gedachte in seiner präsidentiellen Ansprache des verstorbenen Präsidenten Dr. Julius Miklös. Sodann sprach er über die gegenwärtige politische und wirtschaftliche Lage Palästinas. Dr.- Nisöri 'Kahm, Mitglied des Präsidentenrates, entwarf ein Bild der Vergangenheit und Gegenwart des ungarischen Judentums und würdigte die Arbeit des Landest* ürsorgeamtes, sowie des Joint. Dr. Nikolaus Buk, Generalsekretär des Ungarischen Zionistenverbandes berichtete über die Tätigkeit des Verbandes im vergangenen Jahre. In dem Kapitel über die soziale Arbeit berichtete er über diu Kachscharoth, die polnischen Emigranten und die Hitachduth Olej Hungaria. Nach den Referaten wurde die Landesexekutive, der Präsidentenrat, das Disziplinarkomitee und der Lanuesausschuss gewählt. Die Landeslcitung des Ungarischen ZionistenVerbandes besteht aus den Vertretern der Parteien. Zum Präsident e n der Landesexekutive wurde Ing. Moses B i s s e 1 i c h e s gewählt, ein seit 40 Jahren unermüdlicher Arbeiter der zionistischen. .Bewegung. Die zionistische Öffentlichkeit Ungarns sieht mit grösstem Vertrauen seiner Arbeit .entgegen. Die Mitglieder der Landesexekutive sind: Andreas Barna, Siegfried Elek, Alexander K(unwald, Frau Dr. Nison Kahan, Otto Komoly, Zoltan Mör, Dr. Siegfried Roth, Dr. Ladislaus Vogel. Ohne Stimmrecht die beiden geschäftsführenden Präsidenten des KKL. und des KH., Herr Dr. Eduard Iszäk und Ernst Szilagyi. Die Mitglieder des Präsidentenrates sind: Moses Bisseliches, Dr. Ludwig Fodor, Dr. Eduard Izsäk, Dr. Nison Kahan, Dr. Leopold Ostern, Dr. Moses Richtmann, Prof. Adolf Strauss,