Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 4 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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242 I. Plan zu einem neuen Gebetbuchs Alle die neueren Versuche um Reform des Gottesdienstes sind eben Transactionen, Ausgleichungen zwischen dem herkömmlich Festgestellten und den neueren Anforderungen. Mit der herkömmlichen Gottesdienstordnung verbinden sich zahlreiche Erinnerungen, Sympathien, religiöse Anknüpfungen; sie hat daher eine derartige Festigkeit erlangt, daß ein zu scharfes Angreifen derselben eine Erschütterung der religiösen Anhänglichkeit befürchten läßt. Andererseits aber fühlt man, daß alle diese Stützen schon jetzt sehr künstliche sind, immer wankender werden und für das Heranwachsende Geschlecht ganz zusammenbrechen werden. Hingegen wächst die Entschiedenheit der neuen Anforderungen von Tag zu Tage, sie dringen auf sofortige Befriedigung, wenn nicht ein gänzliches Abwenden vom Gottesdienste eintreten soll. Hier bleibt vorläufig keine andere Auskunft als Vermittlung, mit Schonung des alten Grundstocks, mit möglichst zarter Umgestaltung des Bestehenden den Eintritt des neu Erforderlichen zu verbinden. Wie das zu geschehen habe und geschehen dürfe, wird von der Individualität der einzelnen Gemeinden abhängen, von der Kraft und Bestimmtheit, zu welcher in dem einen Bestandtheile die neuere Anschauung gelangt ist, von der Zähigkeit, mit welcher der andere an dem Herkommen hängt. Es darf die eine Gemeinde, in welcher das fortschrittliche Bewußtsein mehr durchgedrungen ist, sich von einem Vorgehen nach ihrem Bedürfnisse nicht abhalten lassen aus der Erwägung, daß andere mit ihr nicht gleichen Schritt halten werden, und es wäre eben so wenig wohlgethan, eine andere gewaltsam zu drängen, wenn in ihr rücksichtsvolle Schonung sich noch gebieterisch geltend macht. Also nicht die Herbeiführung der vollen Uebereinstimmung — welche natürlich hier wie überall das letzte Ziel sein wird — kann und darf maßgebend bei diesen Bestrebungen sein, sondern lediglich die Befriedigung des Entwickelungsmomentes, in welchem sich jede einzelne Gemeinde befindet. So wird dann auch ferner wie bisher das Voranschreiten der einzelnen Gemeinde ein Beispiel und Ansporn für andere werden, und es kann nicht verlangt werden, daß eine jede bis zur allgemeinen Einigung zuwarte. Ohne das Eingreifen des Hamburger Tempels wäre die Wiener Gottesdienstordnung nicht erstanden, ohne sie nicht die zahlreichen Versuche in Deutschland und Amerika während der letzten dreißig Jahre, die sich immer noch selbstständig fortsetzen und die dennoch, so sehr sie auseinandergehen, die allmälige gegenseitige Annäherung