Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 3 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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162 I. Thesen für die Leipziger Versammlung. 4. Die Beschlüsse der einzelnen Sectionen sind sämmtlich der Generalversammlung zu übergeben, die sie entweder zur bloßen Kenntnißnahme aufnimmt oder sie nochmalrger Schlußberathung unterzieht. 5. Die Generalversammlung sowohl als auch jede einzelne Section kany die Gegenstände entweder alsbald zur Berathung vornehmen oder eine vorherige Berichterstattung durch von ihr oder dem Vorsitzenden zu ernennende Referenten verlangen; sie bestimmt in letzterem Falle, ob der Bericht für die baldige Berathung noch in dieser Versammlung oder erst für später in einer nächsten Versammlung vorbereitet werden soll. 6. Der diesjährigen in Leipzig tagenden Versammlung wird empfohlen, die gottesdienstliche Frage in allgemeinen Zügen in der Generalversammlung zu erledigen, die ehegesetzlichen und ähnliche Fragen der theologischen Section, die Frage über die Errichtung einer höheren theologischen Lehranstalt der wissenschaftlichen, die Frage über die Concentration des Armenwesens, über Abhülfe von socialen und geistigen Nothständen durch gemeinsame Wirksamkeit und Aehnliches der Gemeindeseetion zu überweisen. II. Die zu berathenden Gegenstände. A. 3) er Gottesdienst. Als Berathungsgegenständefür die gottesdienstliche Frage werden folgende Thesen vorgeschlagen: 1. Das Gebetbuch soll im Ganzen und Großen den bisherigen Charakter beibehalten, seinen Zusammenhang mit der ganzen Geschichte des Judenthums auch weiter in scharfem Gepräge ausdrücken. Der Gottesdienst bleibt daher, seinen wesentlichen Bestandtheilen nach, hebräisch, der herkömmliche hebräische Ausdruck, wenn auch hie und da nicht frei von einer gewissen orientalischen Ueberschwänglichkeit, bleibt im Ganzen unangetastet. 2. Dennoch muß der Gottesdienst, namentlich an den ausgezeichneten Tagen, einzelne kurze deutsche Gebete und fromme Betrachtungen enthalten; ferner muß der hebräische Text von einer deutschen Bearbeitung begleitet sein, welche nicht in steifer Aengstlichkeit unserer vaterländischen Sprache das hebräische Colorit aufdrängt, sondern, die ursprüngliche In-