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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 34

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 34 (sequence 37)
Language
German
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34 II. Wechsler: Die Aufgabe der Synode. einmal seiner bemächtigt und das Joch vieler Gesetze abgeworfen, der Gedanke, daß Alles, was von den Rabbinen, oder was selbst von der Bibel ge- und verboten ist, bindende Kraft auch jetzt noch habe für den Einzelnen — der Gedanke hat sich gelockert, diese Thätsache ist nicht mehr zu leugnen, und die Synode soll daher nicht über Punkte zu Gerichte sitzen, welche dem Privatleben angehören und darin sich so mannichfaltig gestaltet haben, in welchen sich's keiner mehr nehmen läßt, seiner Richtung und Ueberzeugung zu folgen, die Synode möge beschließen was sie wolle. Wer nun aber fürchtet, daß durch solche Selbstbeschränkung die Synode an Einfluß und Wirksamkeit oder an Stoff verliere, der verkennet den weiten Umfang des Stoffes, der verkennet über- Haupt den wahren Grund und Boden der Aufgabe. Einheit soll durch die Synode hergestellt werden — ja, aber nicht Einheit da, wo sie in Conflict mit der Freiheit käme, welche jeder Einzelne beanspruchen darf auch auf religiösem Gebiete, sondern nur da, wo der Einzelne mit der Gesammtheit im Zusammenhänge steht, wo er ihr angehört und nach ihr sich zu richten hat. Die Synode darf nicht die Gewissen beherrschen wollen, aber sie darf und soll eingreifen in die öffentliche, gemeinsame Ordnung des religiösen Lebens, da wo das Individuum aus sich heraustritt und Mitglied der Gesammtheit wird, wo es, um diesem Ganzen anzugehören, dessen Einrichtungen und Gesetze zu acceptiren hat, oder wo das Zusammenwirken der Gesammtheit ein Gebot der Existenz, des Fortbestandes und der Entwickelung ist. Nur innerhalb dieser Schranken sind Aussprüche und Beschlüsse von Gewicht und Bedeutung; sowie diese Schranken verlassen werden, sind sie Luftgebilde und anstatt der Einheit zu dienen, stören sie und zerreißen sie dieselbe. Beschlüsse über Sabbathgesetze, über Speisegesetze u. dgl. würden solche Störenfriede sein, sie mögen aussallen wie sie wollen. Ich halte es überhaupt für rein unmöglich, über dergleichen Punkte jetzt schon Aussprüche zu thun, Beschlüsse zu fassen, sie sind noch nicht spruchreif, sie befinden sich noch im Stadium der Vor- Untersuchung, der Kritik. Und daß es heut zu Tage noch so viele Männer unter uns giebt, welche der Kritik das Recht, das Leben absprechen, welche, namentlich wenn es sich um biblische Kritik handelt, sogleich mit einem kategorischen Imperativ bei der Hand sind, wie jetzt Philippsohn mit einem sogenannten biblischen kategorischen Imperativ der Beschneidung — das muß der Synode

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