Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 1 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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22 I. Die Versammlung zu Philadelphia. aufgeben, vielmehr die geistige Vertiefung, wie sie in Deutschland genährt wird, anzuerkennen und sich an ihr zu betheiligen haben, ohne Selbstgefälligkeit ihre in den Verhältnissen liegende größere Freiheit der praktischen Bewegung benützen, um die Lieferen Fragen ihrer Lösung, die wesentlichen Bedürfnisse ihrer Befriedigung entgegenzuführen. Bei der ersten Versammlung sind diese Grundbedingungen, auf denen die Entwickelung des Judenthums zu seinem Ziele hin, nämlich Weltreligion zu werden, beruht, so stark diese Mission auch betont worden, sowie die Anforderungen, welche diese Aufgabe an die Gestaltung des Judenthums im Leben stellt, keines- Wegs etwa recht zur Sprache gekommen. Aber sie können doch allein die treibende Kraft zum Fortschreiten sein, wie sie allein die Bürgschaften für die Lebensfähigkeit und befruchtende Lebensfrische des Judenthums sind. Und solche Anregungen erwarten wir von den künftigen Versammlungen. Das Material, welches die diesjährige Conferenz späteren bereits zur Vorlage und Prüfung überwiesen hat, wird zu diesem Zwecke nicht genügen; die meisten Anträge dienen augenblicklichen Bedürfnissen, die vielleicht dort dringend Abhülfe heischen, aber doch im Allgemeinen mehr untergeordneter Art sind. Nur Einzelnes erhebt sich über dieses Niveau und verdient daher schließlich noch der Erwähnung. In mehreren Anträgen kommt die quälende Empfindüng von dem Conflicte, in welcher die Samstagfeier des Sabbath mit den bestehenden Lebensverhältnissen versetzt, zum Ausdrucke. Allein ich glaube kaum, daß irgend einer der Anträge diesen Zwiespalt heilen wird, weder der Antrag Chronik's, den Sabbath auf den Sonntag zu verlegen, noch der Einhornes, alle vierzehn Tage einen Sonntag-Gottesdienst abzuhalten, aber mit streng wochentäglichem Charakter, noch der Köhlers, die Ausübung der Berufspflichten des öffentlichen Dienstes am Sabbathe zu gestatten. Die beiden letzteren Anträge suchen blos einige Uebelstände, die aus dem Streite entspringen, zu beseitigen, aber erweitern doch eigentlich damit den Riß. Denn sobald man an dem ausschließlichen sabbathlichen Charakter des Samstag festhält, wird durch eine jede Erklärung, daß irgend eine werkträgliche Berufsthätigkeit an demselben gestattet sei, dieser Charakter verletzt, während irgendwelche Erhebung des Sonntag zum Feiertage, mag sie auch mit allen Cautelen umgeben sein, diesen noch umsomehr zum siegreichen Nebenbuhler des samstägigen Sabbath erheben und des letzteren