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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 20

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 20 (sequence 23)
Language
German
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IRI
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20 I Die Versammlung zu Philadelphia. Sie ^erhorrescirt die Mitwirkung der Religion, weil, wie man uns sagt, die Religion über den Bruch des sittlichen Verhältnisses traure, ihr Antlitz unwillig davon abwende, sich nicht dabei betheiligen könne. Jedoch ist das das Verhalten einer liebenden Mutter? Im Gegentheile, sie ermahnt, sie führt das irrende Kind, sie verläßt auch nicht das trotzig widerstrebende, sie sucht es vor dem gänzlichen Falle in den Abgrund zu retten, sie steht zumal dem im innersten Gemüthe verwundeten Kinde treulich, aufrichtend bei. So wird auch die Religion bei der von ihr betrauerten Ehescheidüng thun, sie ist nicht zu ekel, auch dieses unreine Verhältniß möglichst zu mildern, sie wird sich aber nicht unversehens mit dem Rechtsharnisch umkleiden und in dieser ihr unschicklichen Vermummung Rechtsaussprüche verkünden. Wohl ist es wahr, das völlige Brechen mit dem Get hat seine großen rechtlichen und praktischen Bedenken. Der Satz: ״der Get ist in allen Fällen für wirkungslos zu erklären", läßt doch etwas zu sehr die Rücksicht auf die verwickelten Lebensverhältnisse außer Acht, seine consequente Durchführung müßte sehr unangenehme Folgen haben. Wie wäre es denn nun in jenen Ländern, in welchen die Ehegesetzgebung noch ganz den verschiedenen Religionen überantwortet ist, die Scheidung unter Juden blos durch den Get bewirkt wird? Hier kann man doch nicht den Get für ungültig erklären wollen, mag man mit demselben noch so unzufrieden sein. Freilich werden jene Länder sehr wenig Notiz nehmen von den Beschlüssen der Conferenz. Aber auch in dem Falle, daß einer der Ehegatten, die in jenen Ländern durch den Get geschieden worden, nun in Amerika eine neue Ehe eingehen will, sollte er etwa nicht getraut werden dürfen, weil seine erste Ehe noch bestehe, der gegebene Get wirkungslos ist? Nun, ich denke, daß der entschiedenste Gegner des Get ihn in solchen Fällen — gerade wie Kidduschin für die Trauung — als Vertretung für den civilrechtlichen Act des Staates, als im Aufträge desselben ertheilt betrachten wird. Somit ist es unrichtig zu sagen, der Get sei ״in allen Fällen" als ungültig zu erklären, der Satz ist vielmehr zu beschränken. Aber auch sonst ist es nicht ohne Bedenken, mit dem Get gänzlich zu brechen. Ehegatten, die bürgerlich geschieden sind und, sich stützend auf den Ausspruch der Conferenz, die sog. jüdische Scheidung zu erlangen unterlassen, werden an vielen Orten auf große Schwierigkeiten stoßen, wenn sie eine neue Ehe eingehen wollen,

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