Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 3 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 177 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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2. Aufnahme von Proselyten ins JudeMhum. 177 einiger Rabbiner mit einer im Bade sitzenden Dame, eine das moralische wie das ästhetische Gefühl verletzende Handlung sehe. Herr Rosenstein, der sich dabei nicht beruhigen wollte, sondern seine Ansicht zur Geltung in der Gemeinde zu bringen suchte, zog die Tauche- und Bade-Commission in diesen Conflikt, um durch deren Anwaltschaft seinem Urtheil den Sieg zu verschaffen, wie aus der nachfolgenden Eingabe vom 4. Dec. erhellt: Eine Tauche- und Bade-Commission ersuche ich garz ergebe! st den beiden jüdischen Frauen, welche die Aussicht in der Tauche haben, anzuzeigen, daß, wenn christliche Damen in den Bund des Judenthums ausgenommen werden sollen, der heilige Akt der Tauche nur im Beisein dreier Männer, die ein Rabbinats- Collegium bilden können, geschehen muß, wie es zu ersehen ist aus: Tract. Jebamoth 46. Joreh Deah Kap1 ,268 ׳. Maimonides, Abhandlung über unerlaubte Ehen, Abschn. 13. Selbst wenn diese Handlung schon vollzogen worden ist ohne Beisein dreier Männer, so ist sie doch nach Maimonides in obengenanntem Kapitel, nach Alfasi Jebamoth 46, nach Nissim daselbst, nach Bach, nach Sefer Mizwoth Seite 40, nach Gutachten Salomo Duran's Nr. 467 für null und nicht zu erachten und ist eine solche Frau nach wie vor als eine Nichtjüdin anzusehen. — Die genannte Commission wandte sich an den Gemeinde-Vorstand, der daraufhin das Gutachten von Aub emholte, welches unter dem 20. Dee. abgegeben, hier folgt: Um mich hier etwas kürzer fassen zu können, lege ich in Abschrift bei die über diesen Betreff zwischen Herrn Rosenstein und mir gewechselten Zuschriften. Aus meiner Erwiderung an Herrn Rosenstein geht evident hervor, daß der Ausspruch desselben durchaus nicht auf einem allgemein anerkannten thalmudisch-rabbinischen Gesetze beruht, sondern daß bte Ansichten der Rabbiner sehr geiheilt sind. Zu den schon angeführten Autoritäten nenne ich noch Mardechai, dann Schilte Haggibborim und Rechtssprüche der Tosaphoth (PiskeT.), welche erklären: ״Die Anwesenheit dreier Männer sei nur bei der Aufnahme, keineswegs aber bei der Tauche eines Pr oselyten nothwendig." Wie ich, so sehen auch viele andere Rabbiner in der Jetztzeit von dieser keineswegs im Thalmud festbegründeten Vorschrift der Anwesenheit eines Rabbi- BierteljahrLsichtifr VI. 3.