Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 4 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2420973-2420997-2421000--1530-2422780- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Abhandlungen- I. Eduard Kley und Lalomon Löb Napoyort. Ä?it der lebendigen Erinnerung an zwei Männer, die vor Kurzem den irdischen Schauplatz verlassen, treten wir zurück an die Anfänge mächtig eingreifender Bewegungen innerhalb des Judenthums, zu welchen beide, ein Jeder in seiner Weise, die höchst verdienstliche und maßgebende Allregung gegeben haben. Es sind Namen, welche an der Schwelle eines neuen Abschnittes stehen, sich einer neuen Richtung als erste Träger ausgeprägt haben; ihr Andenken kann daher nicht vergehen, wenn auch die Zeit in mächtigem Vorwärtsdrängen über ihre Bestrebungen hinausgeht. Eduard Kley, in der ersten Hälfte des I. 1789 in Schlesien geboren, ist beim Beginne dieses Monats in Hamburg gestorben. Es ist nun fast ein halbes Jahrhundert, seitdem Kley in hervorragender Weise sich bei der Gründung und festen Ausbildung des Hamburger Tempels betheiligt; das Gebet- und Gesangbuch des Tempels ist vorzugsweise sein Werk, er war der erste Prediger an demselben und bewährte sich als solcher. Er verwaltete dieses Amt neben seinem Collegen Salomon mehr als zwanzig Jahre; nachdem er, von persönlichen Verhältnissen veranlaßt, dieses Amt niedergelegt, blieb er noch Direetor der Freischule, aus Gesundheitsrücksichten trat er dann auch von dieser zurück. Die gottesdienstliche Reform im Judenthum hat den ersten mächtigen Anstoß und zugleich ihren scharfen und bestimmten Ausdruck mit dem Hamburger Tempel erhalten; die ganze spätere weitverbreitete Bewegung auf diesem Gebiete hat in ihm Muster und Anhaltspunkt gefunden. Ging der Hamburger Tempel von nicht zur vollen Klarheit entwickelten Grundsätzen aus, so müssen wir in Anrechnung bringen, Bierteljahresschrifr V. 4. lg