Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 2-3 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 82 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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82 I. Kopprnann: Ergänzung aus dem reicheren jener; Wiederholungen sowohl wie Lücken sind also nicht zu vermeiden. Aber doch kann nur aus der Betrachtung einer Reihe von Einzelbildern eine möglichst richtige Anschauung von dem Gesammtzustand gewonnen werden, und daß es an jenen noch fehlt, zeigt gerade das Stobbe'sche Buch deutlich genug. Daß ich, um auch dessen hier zu gedenken, schon Vorgänger auf demselben Gebiete hatte, konnte mich am wenigsten von der Mittheilung dieser Blätter zurückhalten. Sie wurden geschrieben, als ich von den Verfassungsverhältnissen Dortmunds ausgehend, auf das Regal des Judenschutzes stieß und mir Klarheit über die Verhältnisse der Juden in Dortmund verschaffen wollte. Hätte mich befriedigt, was ich bei Thiersch und den älteren Dortmundischen Schriftstellern fand, so würde ich mir Zeit und Mühe erspart haben. Ein Aufsatz von Kayserling ist das Einzige, was von jüdischer Seite geschrieben ist. Der Verfasser hat die Publikationen Fahne's benutzen können, aber nicht leicht mag ein so blindes Nachbeten anderer, theilweise äußerst zweifelhafter Angaben in Verbindung mit der unverständigsten und oberflächlichsten Benutzung urkundlichen Materials gefunden werden, als in diesem Aufsatz. Die Reichsstadt Dortmund war zu Anfang des 13. Jahr- Hunderts dem Erzbischof Adolf von Köln für den Fall als Unter- Pfand gesetzt worden, daß ihm Otto eine bestimmte Summe Geldes nicht zu der verabredeten Zeit bezahlen werde. Seitdem richteten die Erzbischöfe ihr Bestreben unablässig darauf hin, die Stadt unter ihre Gewalt zu bringen. Nur eine Zeit lang — um die Mitte des 13. Jahrhunderts — scheinen sie freilich das Recht der Pfandschaft wirklich ausgeübt zu haben; immer aber kamen sie auf dasselbe zurück und benutzten, wenn auch erfolglos, das Recht der Kur, um sich von dem Thronkandidaten die Anerkennung ihrer Ansprüche zu erwirken. Gegenüber den Erzbischöfen befanden sich die Grafen von der Mark mindestens seit dem Ende des 13. Jahr- Hunderts im Lhatsächlichen Besitz der königlichen Rechte in Dortmund und vertheidigten denselben mit auch ihnen ertheilten Pfandbriefen. Lange stritten die beiden Parteien Wider einander, bald wußte diese, bald jene sich die Anerkennung ihres Rechts abseiten des Königs zu verschaffen; auch wurde Wohl einmal, wenn sich Beide vereint einem Herrscher angeschlossen hatten, von dem Gegenkönig ein