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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1863-01-01 · 3-4 (1863) · p. Seite 162

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
2 (1863)
Issue
3-4 (1863)
Date
1863-01-01
Page
Seite 162 (sequence 2)
Language
German
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162 r. 1. Das Wesen der Religion. ein ewiger Wanderer durch die Geschichte hindurch gezogen ist, die Geschichte immerfort begleitet, von ihren Uranfängen bis zur Gegenwart mitwirkt. Eine weltgeschichtliche Erscheinung, indem cs ans sich heraus ähnliche Erscheinungen erzeugt hat, daS Christenthum!mfc den Islam, sie als großartige Mächte in die Geschichte hineingeworfen hat, die nmgestaltcnd, belebend auf große Kreise wirkten, maßgebend in der ganzen Richtung des Geistes, in der ganzen Entwickelung der Vcrhältnissc, und so auch das Judenthnm vermittelst ihrer. Und trotzdem, daß das Judenthnm eine solche weltgeschichtliche Erscheinung ist, eine solche großartige Bedeutung in Anspruch nehmen darf, trotzdem oder vielleicht grade deshalb sind die Urtheile über es ungemein abweichend; ja cs wird dem Judenthnme die Bedeutung überhaupt entweder ganz und gar oder doch bereits für eine lange Zeit oder wenigstens für die Gegenwart abgesprocheu. Das Judenthum, so sagt man zunächst, ist Religion, ist eine der verschiedenen Arten, wie die Religion in dem Menschenleben, in der Geschichte au stritt; Religion selbst aber ist ein bereits überwundener Standpunkt. Ucber ein trübes, dunkles Glauben, über Annahmen, die nicht bewiesen werden können, nicht bewiesen werden sollen, deren sich der menschliche Geist nicht bemächtigt, die sich seiner bemächtigen und ihn unterthänig zu machen suchen, über diese Vorstellungsart sind wir längst hinaus. Das!nag für eine Zeit gegolten haben, wo die Menschheit noch in den Anfängen lebte, noch in Versuchen umhertastete, sich die umgebende Welt klar zu!nachen, während ihr die Voraussetzungen fehlten, durch welche sie zur Erkenntniß gelangen konnte. Wir aber sind die Wissenden, sind bereits zu einer Stufe emporgeklommeu, die uns gestattet, mit der vollsten Bestimmtheit unser Urtheil abzugebeu, so daß wir zu einem bloßen Glauben und uns Unterwerfen durchaus nicht mehr geeignet sind. Doch sei es auch, daß die Religion auch in unserer Zeit noch einige Berechtigung hat, daß sie höhere Wahrheiten umschließt, die der Mensch aus seinen! Geist erzeugt, höhere Wahrheiten über Gott, den menschlichen Geist, die Freiheit des Willens, Unsterblichkeit, Tugend n. s. w., daß diese Wahrheiten wohl geordnet, zusammengesügt als ein System der Neligion bezeichnet werden können; aber welche Geltung kann der Anspruch haben, den doch eigentlich das- Judenthnm erhebt und nach ihm auch andere Religionen, der Anspruch auf Offenbarung, wonach diese Wahrheiten an den!neuschlichen Geist herangekommen sind, nicht aus ihm erzeugt, der Anspruch, daß auf eine!!!!gewöhn-

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