Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 2 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 164 (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
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164 Erklärung. Trauung mit einem zweiten Manne. Das Staatsgesetz legt dieser zweiten Ehe keine Hindernisse in den Weg, das Gewissen der Frau aber erlaubt ihr nicht anders als nach jüdischem Ritus ein Ehebündniß zn knüpfen. Der vorliegende Fall, wie schon bemerkt, steht durchaus nicht vereinzclt in unserem Lande da. Es ist eine heilige Pflicht, Mittel zu finden, auf solche Weise betrogene Frauen ihrer Verbindlichkeiten gegen Betrüger zu entheben. Deßwegen bitte ich die geehrten Herren Nedacteure und Herausgeber jüdischer Zeitschriften in Europa, diesen Fall der Oeffentlichkeit vorznlegen, den obengenannten Betrüger bloßzustctten und ihn ausfindig zu machen. Die Hochw. Herren Nabbinen aber bitte ich, den Adolph Unger aufsuchen zu lassen und ihn nach jüdischem Gesetze zu zwingen, einen Scheidebrief seiner obengenannten Frau in שיקאגא durch den Boten צבי הללי במתא p אליך,ל סינסיננעטי דיתבא על נהר אהייא (שליה שיי) an meine Adresse z» schicken. Diese Bitte stelle ich an Sie im Namen einer betrogene» und verlassenen Frau. Sollten Sie aber, hochgeehrte Herren, den genannten Adolph Unger nicht auffinden oder ihn zum Uebcrschickcn des Scheidebriefcs nicht zwingen können, so werde ich, wenn von Ihnen keine erhebliche Einsprache geschieht, mich gezwungen fühlen, die Frau ohne Consens des Mannes als geschieden und nach jüdischem Ritus zur zweiten Ehe berechtigt zu erklären und in der Folge alle ähnliche Fälle nach diesem Präcedcnzfall behandeln, weil 1) der Mann vcrhcirathct war und seine Frau noch lebte, er also kein Recht zu einer zweiten Ehe hatte; 2) der eigentliche Ehestand nach jüdischem Gesetze, wie oben bemerkt, noch gar nicht angefangcn hatte; 3) das Synagogengesetz mit dem Landesgcsetze in Einklang gebracht werden muß; 4) mir keine Mittel zu Gebote stehen, einen Menschen, der in einem andern Weltthcile lebt oder vielleicht schon todt ist, zu zwingen [מפין אותו]; 5) der Brief, den er ihr vom Schifte schrieb, daß er sie verläßt, um nie wiederzukchren, דאלריחא als Scheidebrief zu betrachten ist, und 6) das Ende bewies, daß er fie nicht heirathen, sondern betrügen und berauben wollte, also nie die Absicht hatte, sie zu seiner Ehegattin zu machen. Um Ihre thätige Mitwirkung in dieser Sache und um Ihre geehrte Antwort bittet ergebenst re. Ich nehme keinen Anstand, mich vollkommen mit Hrn. Rabbiner Wise einverstanden zu erklären, eine weitere Begründung mir vorbehaltend. Breslau, 17. März 1862. Geiger.