Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 1 (1862)
- Issue
- 1 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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II. Der 11. Mär; 1882. Der Beginn unserer Zeitschrift trifft mit einem bedeutsamen Abschnitte in der Geschichte der preußischen, somit auch der deutschen Judenheit zusammen. Am 11. März 1862 sind 50 Jahre verflossen, seitdem das „Edict, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem preußischen Staate" emanirt worden, ein Edict, welches zuerst die jüdischen Bewohner des Staates als „Einländer und preußische Staatsbürger" erklärt, die Verhältnisse derselben auf die einzig gerechte und vernünftige Grundlage bastrt, ihren Kräften nach allen Seiten hin freien Raum eröffnet und die Entwickelung nach Innen und Außen mächtig gefördert hat. Verdient nun bei seiner fünfzigsten Rückkchr dieser Tag eine Feicr, soll er als ein Jubeltag begrüßt werden? Diese Frage würde sicherlich von allen Seiten freudig bejaht werden, wenn das Gesetz auch zur vollen Ausführung gekommen, das halbe Jahrhundert hindurch in voller Wirksamkeit gewesen wäre. Welch ein Fülle der herrlichsten Resultate träte uns da bei einer Rückschau vor den geistigen Blick, und die gehobene Stimmung würde bei leichter Anregung sich bethätigen. Allein die Verhältnisse haben sich leider nicht so erhebend gestaltet. Das volle halbe Jahrhundert bietet eine fast ununterbrochene Reihe vollzogener und versuchter Verkümmerungen dieses feierlich verkündeten und verbrieften Rechtszustandcs dar. Bald nach der Beruhigung, der siegreichen Wiedererstehung des Vaterlandes, wozu die Juden nicht weniger als die übrigen Staatsbürger mit Gut und Blut mitwirktcn, feierte man die Erweiterung des Staates dadurch, daß man die Gerechtigkeit gegen die Juden auf den engeren Raum beschränkte, welchen der Staat am Tage der Promulgirung des Gesetzes, im Jahre 1812, umfaßte, für die wieder oder neu erworbenen Provinzen hingegen die alten engherzigen Inden-Ordnungen, jene Dokumente mittelalterlicher Barbarei, aufrecht erhielt, daß man ferner die Männer jüdischen Glaubens, welche sich im Kriege verdient gemacht und zu ehrenden