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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1866-02-01 · Heft 5 (Februar 1866) · p. Seite 374

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 5 (Februar 1866)
Date
1866-02-01
Page
Seite 374 (sequence 54)
Language
German
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371 Jllustr. Monatsh. für die gef. Interessen des Judenthums. berichtet haben, befanden sich in Prag mehrere kranke Juden zur Pflege. Nachdem das kaiserl. Handschreiben an den Grafen Wallis erfolgt war, welches wir oben mitthcilken, und welches den Auftrag enthielt, die Ausweisung in vollstem Maße vorzunchmcn und keinen Juden im Umkreise von zwei Meilen in der Nähe Prags zu belassen, sollten auch die Kranken und Sterbenden von Prag transfcrirt werden. Mau denke nun den Jammer und das Elend, in welchem sich die betreffenden Familien befanden. Wieder appellirte man au die angeborene Herzensgüte der Monarchin, und sic rescribirte über Vortrag vom 13. Juli 1746: „Bleibt bei dem tdrniiim wegen der Kranken, die auf ein Monat noch in das Jüdische luware-kll vor der Stadt können gebracht werden." Hierauf stellten die jüdischen Emigranten bei der Statthalterei vor, daß nach Aussage des von dem I>r. iVIwl. Ignaz Anton Beer und dem geschworenen LandcSchirurgo glaubwürdig erthciltcn Zeugnis; die jüdischen Kranken zwar in das außer der Stadt situirte Lazarcth transfcrirt worden, jedoch ob nimiuin oomnwtioiwiu von denselben bereits zehn gestorben wären; die übrigen lägen meistentheils noch todesgefährlich, und jene, so einige Hoffnung zu ihrer Erhaltung haben, könnten erst nach längerer Zeit geheilt werden. Die Reconvalesceuteu könnten aber ebenfalls nicht sogleich, ohne ihrer Gesundheit neuen Nachtheil zu verursachen, abgeschafft werden, weshalb sie bitten, damit diese armen Kranken nicht völlig durch die große oommokion per ultoriarem traimportatlvneiu zum Tode gebracht werden, den Termin bis ultimo 7iun>wtj zu prorogireu. Infolge dieses Vortrags beschloß die Kaiserin 31. August 1740: „Wie es möglich, nach und nach hinauszulassen und alle monath berichten, wie vill noch alda sehnd." Wir müssen jedoch bei dieser Gelegenheit auch eine Klage gegen die Juden, welche außerhalb Prags in Böhmen wohnten, erheben. Ihre Lage war allerdings keine erfreuliche. Der Erwerb wurde aus doppelten Gründen schlechter. Sie standen früher, wie bereits berichtet, mit jüdischen HaudlungShäuseru in Prag iu Verbindung. Diese hörte auf, als die Juden aus Prag wegzieheu mußten. Die auS Prag wegziehcudeu Juden ließen sich zumeist auf dem Lande nieder*), und da sie ihre Nahrung suchen mußten, so haben sie, wie natürlich, das Einkommen der einheimischen Juden geschmälert. Dazu kam noch, daß die Anzahl der „geschlossenen Orte", wo Juden nicht wohnen durften, am ö. August 1746 vermehrt, wodurch das Gebiet des Erwerbes beschränkt wurde. Folgende Orte wurde» nämlich mittels Erlasses vom obigen Datum als geschlossen erklärt: Im BuuzlauerKreiS Nimburg uudMel- » Köuiggrätzer >. » Chrudimer « » Czaslauer -> » Kaurzim » v Bechiner >> >. Prachiuer » » Pilsener » » Saazer » » Leitmeritzer » » Berauner » Sehr schmerzlich nik,**) Königgrätz, Ehrudim, Pardubitz, Czaslau, Kuttenberg, Deutschbrod, Kaurzim, Kosteletz a. d. Elbe. Nudweis, Pilgram, Tabor, Kromau, Bittingau, Neuhaus, Sobieslau, Pisek, Schütteuhofen/Woduiau, Pilsen, Mieß, Klattau, Rokiz an, Tauß, Eger, Ellbogen, Saaz, Brix, Laun, Kaden, Komotau, Leitmeritz, Aussig, Beraun. traf ailch die Iu- *) Es braucht wol nicht besonders bemerkt zu werden, daß manche der aus Prag vertriebenen Juden Oesterreich gänzlich verließen. Einige derselben zogen nach Sachsen. (Vergl. unfern „Katalog der Bibliothek des seligen Herrn vr. B. Beer", S. V.)„ **) In den Orten, die mit durchschossenen Lettern gedruckt sind, durften bis dahin Juden wohnen.

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