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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-11-01 · Heft 2 (November 1865) · p. Seite 125

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 2 (November 1865)
Date
1865-11-01
Page
Seite 125 (sequence 45)
Language
German
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Salomon Ullmann. 125 König Maximilian's Befehl, der Rath von Nürnberg solle dem Schultheiß Beistand bei der Einziehung der Judenhäuser, der Synagoge und des Leichenhofs leisten, erlassen im Jahre 1498. „ Wir Maximilian — entbieten den Ersamen vnnsern v des reichs lieben getreuen Bürgermeister, Rat v gemaind der stadt zu Nürnberg vnnser gnad v alles gutes. Ersame liebe und getrewe, als da wir bey vergangenen tagen allen v ydlichen Juden vnd Jüdin bey euch zu Nürnberg bevelch gegeben und gepotten haben, sich mit ihren varenden v beweglichen haben und güttern in einer benannten zait ausser derselben statt (Stadt) zu Nürnberg zu thun v die Heuser, Synagog vnd andre liegent grund v gütter dar innen sy gewont, gesessen, v wesen gehabt haben, mitsamt dem leichhov unfern v des reichs schultheißen Wolfgang von Parßberg, den wir deßhalben sundern (besondre) gewalt v bevelch gegeben haben vnd gepotten, in unfern Namen v von vnsern wegen vnverhintert v on alle Widerrede abzutretten v folgen zu lassen, innhalt obgemelter gepot v bevelch, darum so gepieten wir Euch, auS römisch-kuniglicher Macht ernstlichen v wöllen: ob (im Fall) dem gedachten von Parßberg in abtrettung der Juden und Jüdin solcher güttere oder in seiner annehmung derselben, von gedachten Juden oder Jüdin, oder ymand andern, wer der auch were,. einich (irgendwelche) irrung, eintrag, oder Verhinderung beschehe, oder fürgenommen würde, daß ir ime alsdann von vnsern kuniglichen bevelchs getrewen rate, fürderung und beistallt thut. Daran beweist ir vns sondern (besondern) gefallen. Geben zu frei bürg in brißgaw am siebenten tag des Monats Julii 1498, unserer reiche des römischen in den 13. v des hungerischen (ungarischen) dein 1. Jahre." Nachdem nun die Juden zu Anfang des Jahres 1499 dem königlichen Befehl Folge geleistet lind Nürnberg verlassen hatten, wurden infolge weiterer Ordre des Königs die obenerwähnten ehemaligen Besitzthümer derJuden von dem Schultheiß an den Rath der Stadt Nürnberg abgetreten, wie aus nachstehender Urkunde zu ersehen ist. König Maximilian's Befehl an den Schultheiß Wolf von Parßberg, die eingenommenen Judenhäuser, Synagoge und Leichenhof dem Rath zu Nürnberg abzutreten, erlassen im Jahre 1498. „Wir Maximilian römischer Kunig, gepietende dir, lieber v getreuer Wolf von Parßberg, schultheiß zu Nürnberg, daß die den Juden vnd Jüdin ytzgemelde güttere semtlich vnd sonderlich angesigt (angesichts, laut) dits vnsers kuniglichen briss abtrettest vnd den Ersamen, vnsern vnd des reichs liebeil getreuen Burgermaistern, Rathe und gemainde der Stadt Nürnberg in unfern Namen an vnsre statt frey lediglich einvnd überantwortest, dann, wir haben Innen die aus aufrichtigen redlichen verkewfs verkavft und zu kaufen geben vmb ein nemlich Sum gelbes, das sy uns zu guten unfern bemügen entrichtet v bezahlt haben, vnd wir sy darumb nothdurftiglichen (vollgültig) quittirt haben. Das lasse nit als (im Fall) lieb dir sey, — vnnser vnd des reichs schwer ungnad v straf zu meyden — geben zu freyburg in Prißgau am 26. tag des Monats Julii, nach cristi gebürt .Inno 1498." Am 5. Mai 1865 starb zu Paris in noch nicht vollendetem 59. Lebensjahre Frankreichs Großrabbiner Salolnon Ullmann, Ritter der Ehrenlegion, Mitglied des Oberraths des kaiserlichen Prinzen. Ullmann gehörte zu jenen, namentlich im heutigen Frankreich so seltenen Naturen, die in ihrem Wirken, in der Verwirklichung ihres Strebens den schönsten Lohn desselben suchen und finden, die es verschmähen, nach der momentanen, dem denkenden Blick stets werthlos erscheinenden Anerkennung des Publikums zu hascheil und ihren Namen mit,dem zweifelhaften Glorienschein der Reclame zu umgeben. Der erste Zögling des 1832 in

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