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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-08-01 · Heft 5 (August 1865) · p. Seite 390

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 5 (August 1865)
Date
1865-08-01
Page
Seite 390 (sequence 46)
Language
German
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390 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. Waisenmädchens mit 150 Fl. und zur Erfüllung der übrigen testamentarischen Absichten überlassen werden sollen; 2) falls über kurz oder lang die jüdischen Normalschulen durch was immer für einen Zufall eingehen sollten, die Zinsen des oberwähnten, zum Schulfonds excidirten Kapitalbetrags von 29000 Fl. abermals, folglich das ganze ursprüngliche Kapital, der testamentarischen Absicht anheimfallen sollen. 3) Die Berend Gabriel Eskeles'schen Stiftungsverweser sind für sich und ihre Nachfolger verbunden, die von 29000 Fl. abfallenden Interessen auf die Lehrer der mährisch-jüdidischen Normalschulen als den für die Judenschaft nothwendigsten Unterricht nicht nur getreulich zu verwenden, sondern auch ihren diesfalls zur Vertheilung gemachten Antrag jährlich an die k. k. Landesstelle zur Besichtigung abzugeben, und 4) in Ansehung der zu den übrigen Absichten bestimmten 21000 Fl. verbunden sein sollen, von den hiervon abfallenden Interessen 150 Fl. zur jährlichen Ausstattung eines armen israelitischen Waisenmädchens zu verwenden, wobei jedoch auf die Berend Gabriel Eskeles'- sche Verwandtschaft der vorzüglichste Bedacht genommen werden soll; den Ueberrest derselben aber so zu vertheilen, daß 5) ein Drittheil von ihnen den Lehrern der Thora als ein Beitrag und Aufmunterung, die übrigen zwei Drittheile als Stipendien den Lehrlingen sowol in der Normalschule als in der Thora, mit dem nämlichen Vorzug der Eskeles'schen Verwandten auch bei der Aufnahme der israelitischen Normalschullehrer, falls sie die hierzu erforderlichen Fähigkeiten haben, zu statten kommen solle, endlich 6) behalten sich die Curatoren vor, von den zu den anderweitigen testamentarischen Absichten belassenen 21000 Fl. die Interessen von dem in öffentlichen Fonds anliegenden Kapital beziehen zu können, die Interessen von dem anderswo anliegenden Kapital aber dem Normalschulfonds zuzuweisen. Ungeachtet dieser mehrjährigen Verhandlung scheint doch die Stiftung im Sinne des Gründers bis zum gedachten Vertragsabschluß in volle Anwendung gekommen zu sein. Der erwähnte Vergleich, infolge dessen man sich über einen den jüdischen Normalschulen im Sinne der Regierung ausschließlich zu widmenden Kapitalantheil einigte, hat aber einen zweiten zu Brünn am 16. Decbr. 1788 abgeschlossenen Vergleich über verfallene und strittige Interessen vom 1. Mai 1783 einschließlich 'October 1784 im Betrag von 1740 Fl. von den vertragsmäßig den Normalschulen gewidmeten 29000 Fl. zur Folge gehabt, welcher also lautet: Zu vernehmendem ordentlich unwiderruflicher Vergleich, welcher aus Gelegenheit der von dem Jud Bernard Eskeles'schen Stiftungskapital Pr. 50000 Fl. mittels des zwischen dem mährischen und schlesischen königl. Fiscalamt dann den Bernard Eskeles'schen Stiftungsverwesern unterm 3. Nov. 1784 an den Normalschulfonds abgetretenen Kapital Pr. 29000 Fl. vor Abschließung dieses Vergleichs verfallenen Interessen vom 1. Mai 1783 bis Ende October 1784 Pr. 1740 Fl. zwischen dem obbesagten königl. Fiscalamt in Vertretung des Normalschulfonds an einem, dann den Bernard Eskeles'schen Stiftungsverwesern und respective ihrem bei den k. k. Landrechten bereits legitimirten Mandatarius, 4. II. vr. Johann Krziwanek, anderenteils nachstehendermaßen geschlossen und zwar: Erstens tragen die Bernard Eskeles'schen Stiftungsverweser in Gemäßheit des unterm 16. Juni 1787 bei dem königl. Fiscalamte zufolge der k. k. Gubernialverordnung vom 19. April 1787 aufgenommenen Protokolls von den obgedachten Interessen Pr. 1740 Fl. einen Betrag von 1100 Fl. zu dem Normalschulfonds, und zwar zu Verwendung für die jüdischen Normalschullehrer in Mähren also und dergestalt an, daß sie sich anheischig machen, diesen Betrag binnen vier Wochen a dato dieses Vergleichs dem königl. Fiscalamt gegen Quittung auszufolgen. Welchem Vergleichsantrag Zweitens das königl. Fiscalamt gemäß der hohen Verordnung de dato 30. Octbr. 1788 auch hiermit beitritt und sich von den strittigen Interessen Pr. 1740 Fl. mit dem angebotenen Betrag Pr. 1100 Fl. also und dergestalt begnügt, daß Drittens der Rest hiervon Pr. 640 Fl. den Bernard Eskeles'schen Stiftungsverwesern zur Vertheilung unter die Bernard Eskeles'schen Verwandten verbleiben solle; wogegen besagte Stiftungsverweser von der unterm 4. Juli l. I. bei den hierländigen k. k. Landrechten überreichten Klage hiermit Massen. Hiermit aber war die Stiftungsangelegenheit noch lange nicht für immer geordnet, sondern noch fast ein Jahrhundert nach dem Ableben des Stifters wurde an seiner Schöpfung zeit- und theilweise gemodelt; namentlich waren bald alle jüdischen Normalschulen, bald nur einige zur jährlichen Beteiligung von einem gewissen Zinsenbetrag berufen. Bevor wir aber diese Verhandlungen mittheilen, haben wir noch einerseits des großen Verlusts zu gedenken, den die Einnahmen der Stiftung im Lauf der Zeit erfuhren, und andererseits des bedeutenden Zuwachses zu gedenken, dessen sich das Stiftungskapital später zu erfreuen hatte. Bis zum Jahre 1811 hatte die Stiftung jährlich über eine Einnahme von 2000 Fl. zu verfügen, welche ihr als Zinsertrag zu 4"/o von dem sich auf 50000 Fl. belaufenden Stiftungskapital zufloß. Infolge des in dem genannten Jahre erlassenen allerhöchsten Finanzpatentes aber, nach welchem die Zinsen von öffentlichen Fondspapieren auf 2^ herabgesetzt wurden, trugen die 37000 Fl. des Stiftungskapitals, welche in mähr.-ständ. Dom.- Obligationen angelegt waren, nunmehr nur TV,, Zinsen, wodurch die jährlichen Einnah-

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