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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-08-01 · Heft 5 (August 1865) · p. Seite 388

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 5 (August 1865)
Date
1865-08-01
Page
Seite 388 (sequence 44)
Language
German
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388 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. Wertheim in Wien, der, wie Frankl berichtet, ihr, weil sie einäugig war, mit Bezug auf die Bibelstelle die bedeutende Summe von 70000 Fl. als Mitgift gab. Weit größer aber war die Mitgift, welche dessen Sohn, Juda Loeb, erhielt, als er im Jahre 1714 Serche, die Tochter des Rabbi Bermann Halberstadt, heirathete, die nach einer Familientradition 100000 Thlr. betragen haben soll. Rebekka Chawa, die auf ihrem Leichenstein als sehr wohlthätig und gegen ihren Gatten überaus rücksichtsvoll gerühmt wird, starb Sonntag, den 17. Elul 5509, d. i. am 31. Aug. 1749 (ei. Frankl Nr. 690). Berend muß sich aber schon kurze Zeit nach den: Tode seiner ersten Frau aufs neue vermählt haben, da ihm am 17. Tebet 5513, d. i. am 24. Decbr. 1752, eine zwei Jahr alte Tochter, Namens Esther, starb (daselbst Nr. 691). Den Ruf jedoch, dessen sich Berend Eskeles noch gegenwärtig erfreut, verdankt er nicht allein seinem talmudischen Wissen und dein Ansehen, in welchem er, wie seine Grabschrift bezeugt, bei der Regierung und den Vornehmen des Reichs stand und infolge dessen es ihm in Gemeinschaft mit dem Baron de Aguilar gelang, die Rücknahme des Befehls zur Verbannung der Juden aus Mähren zu erwirken, sondern insbesondere einer wohltätigen Stiftung, welche er in seinem Vier- Tage vor seinem Tode errichteten Testament aus einem Theil seines Nachlasses begründete, und durch welche er noch heute für seine Glaubensgenossen, namentlich im Kronlande Mähren, eine segensreiche Wirksamkeit entfaltet. Diese milde Stiftung, auf welche in seiner Grabschrift ebenfalls hingedeutet wird, ist eine der wichtigsten unter den von den Israeliten in Mähren begründeten, deren es etwa dreihundertfunfzig gibt, und welche ungefähr die Hälfte der sich auf siebenhundert belaufenden wohlthätigen weltlichen Stiftungen in dem genannten Kronlande ausmachen. Die meisten derselben sind sogenannte Gebet- und Lichtstifungen und geben einen Beweis von der Pietät der Juden für ihre verstorbenen Brüder. Die Berend Gabriel Esketes'- sche Stiftung aber, welche später von dem Sohn desselben, dem Freiherrn Bernhard von Eskeles, bedeutend erhöht wurde, ragt unter den übrigen Stiftungen sowol in Rücksicht auf das ihr zu Grunde liegende, sehr ansehnliche Kapital als auch wegen ihres humanen Zwecks und nicht minder ihrer Geschichte halber außerordentlich hervor. Am 28. Febr. 1753 errichtete nämlich Berend Gabriel Eskeles als Landesoberrabbiner,in Mähren ein in hebräischer Sprache abgefaßtes Testament, in welchen: er 5000t) Fl. im Zwanzigguldenfuß aus seinem Nachlaß zu einer wohlthätigen Stiftung vermachte, und dessen ß. 2 nach einer von einem beeidigten Translator veranstalteten Uebersetzung folgendermaßen lautet: „Ich gebiete^ daß von meiner Verlassenschaft 50000 Fl. zu einer ewigen Stiftung sollen abgeschieden werden, und die Gerhaben sollen ein wachsames Auge darauf haben, wie sothane 50000 Fl. sicher angelegt werden, damit das Kapital von ewigem Bestand sein möge; von denen Interessen sollen studirte Leut' und Schulmeisters, welche mit kleinen Kindern die Thora lernen, unterhalten werden; auch soll alljährlich hiervon 100 Thlr. zur Bestattung eines Waißen-Mägdel genommen werden, und versteht sich, daß die Freunde denen Fremden Vorgehen sollen, und soll in den ersten fünfzehn Jahren wenigstens zwei Drittel der ermelten Interessen an den gelehrten Schulmeistern und Bestattung einer Waißen in Mähren-Land vertheilt werden, der Ueberrest aber in andern Oertern nach Gutdünken der Gerhaben." Infolge dieser letztwilligen Anordnungen erlegten die Vormünder des Sohnes, des nachmaligen Freiherrn Bernhard von Eskeles, und seine im Jahre 1812 in Wien verstorbene Schwester am 1. Mai 1760 bei den Behörden 50000 Fl. in mähr.-ständ. Domest.-Obligationen zu 40/0 und benutzten die jährlichen Zinsen im Betrag von 2000 Fl/C.-M. zur Ausstattung eines Waisenmädchens mit 150 Fl. und vertheilten die übrigen 1850 Fl. nach ihren: Gutdünken an Thora-Lehrer und an Aeltern, deren Kinder in Privatschulen in dieser Wissenschaft unterrichtet wurden. Auf Ansuchen der beiden israelitischen Gerneinden Nikolsburg und Weißkirchen, beide in Mähren, gestattete die höhere Behörde im Jahre 1772, .von dem Stiftungskapital pr. 50000 Fl. der Gemeinde Nikolsburg 10000 Fl. und der Gemeinde Weißkirchen 3000 Fl. gegen Verzinsung zu 40/0 darzuleihen. Der Nominalbetrag des Kapitals der Stiftung blieb hierdurch unverändert, und wir werden später sehen, daß dieses den beiden Gemeinden gemachte Darlehn der Stiftung zu einem wesentlichen Vortheil gereichte. Obwol nun durch den angeführten K. 2 des Testamentes der Zweck des Vermächtnisses deutlich ausgesprochen war und dahin ging, daß mittels desselben Thora-Lehrer und deren arme Schüler unterstützt, ein Waisenmädchen ausgestattet und, soweit die Mittel reichen, auch noch andere wohlthätige Zwecke nach Gutdünken der Verwalter verfolgt werden sollten, verordnet die Regierung dennoch zufolge allerhöchsten Hofdecrets vom 23. April 1782, daß von den Zinsen der Eskeles'schen Stiftung nur das Waisenmädchen 1.50 Fl. erhalten solle, die übrigen Stiftungseinkünste aber nicht wie früher für die Jugend, welche in der Thora unterrichtet wird, zu verwenden seien, sondern an die mährischen israelitischen Normalschulen abgegeben werden sollten, indem die Bestimmung dieser Schulen der Unterricht der Jugend sei, folglich diesen Schulen das erste Recht auf die ^tiftungszinsen zustehe. Als jedoch die damaligen beiden Verweser der Stiftung, Bernhard Freiherr von Eskeles und Gabriel Markbreiter, in mehrern Vorstellungen gegen eine solche Verwendung der

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