Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 5 (1938)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2416673-2416692-2416694--1026-2417748- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Eine Eingabe der böhmischen Judenheit vom Jahre 1560 Von Rabbiner Bernhard Brilling, Breslau. Am 27. August 1557 verkündete König Ferdinand den Ständen und den Juden im Königreich Böhmen, dass die Geleitbriefe der Juden aufgekündigt würden und die Juden innerhalb eines Jahres die Länder der böhmischen Krone verlassen müssten. Die Auswanderungsfrist wurde später immer wieder hinausgeschoben und die Ausweisung schliesslich aufgehoben. Trotz heftigen Widerstrebens musste dennoch ein Teil der böhmischen Judenheit auswandern und begab sich zum grössten Teil über Schlesien und die Lausitz nach Polen. Da die auswandernden Juden ein willkommenes Plünderungsobjekt für die zahlreichen Strassenräuber waren, die damals die Strassen unsicher machten2), wurde am 14. April 1559 ein Generaledikt Kaiser Ferdinands I. für Schlesien, die Lausitz und Mähren erlassen, wonach auswandernden Juden freier Durchzug durch diese Länder gewährt werden sollte.3) Ein Teil der ausgewanderten Juden ist trotzdem und trotz kaiserlicher Geleitbriefe, die sie z. T. bei sich führten4), in Schlesien und in der Lausitz tätlichen Angriffen und Überfällen ausgesetzt gewesen. Darauf bezieht sich folgende gemeinsame5) Eingabe der!) G. Bondy und F. Dworsky: Zur Geschichte d. Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien Nr. 582 ff. — Auch die schlesische Judenschaft wurde davon betroffen (I. Rabin, Vom Rechtskampf d. Juden in Schlesien, Breslau 1927, S. 3 ff.). 2) Bereits am 11. März 1559 musste eine Untersuchung wegen der zu Leitmeritz und Saaz trotz der Geleite beraubten Juden eingeleitet werden. Bondy-Dworsky Nr. 596. 3) Bondy-Dworsky Nr. 599 und 600. Allerdings enthält dieses Generaledikt auch den Befehl, Juden, die trotz des Edikts beim Handel getroffen werden, an Leib und Gut zu strafen. 4) Dieses ergibt sich aus dem Text der hier mitgeteilten Eingabe. 5) Auch im 17. Jahrhundert sind gemeinsame Eingaben der böhmischen 59