Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 4 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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er war sicherlich der Ansicht, dass sie zum Besten des Handels beitragen, ihrer Anregung, die Juden aus dieser Stadt zu vertreiben, nachgekommen sei. Meines Wissens ist das interessante Thema: „Wallensteins Stellung zu den Juden" noch nicht bearbeitet. In zusammenhängender Darstellung gewiss nicht. Schon sein Verhältnis zu Bassewi, der auch noch seines methodisch geschulten Biographen harrt, verdiente eine gründliche, wissenschaftlich fundierte Studie. Und doch ist vermutlich zu all dem reichliches Material vorhanden. Dieser Aufsatz will nur ein kleiner Beitrag zu diesem weitschichtigen Kapitel sein. Wallenstein erteilte gerne Juden Privilegien. Im Archiv des Ministeriums des Innern in Prag sind in Faszikel Waldsteiniana F. 67/7 mehrere vorhanden. Zwei davon, den auf Reichenberg beziehenden Teil des Privilegiums an Bassewi, sowie das einem Juden zu Friedland erteilte, in mancher Beziehung sehr aufschlussreiche Privilegium veröffentliche ich in meiner „Geschichte der Juden in Reichenberg11. Ausserdem sind noch Privilegien dort hinterlegt, von denen zwei hier zum ersten Mal im Druck erscheinen. Vor allem nachstehendes Privilegium an einen Juden in J i c i n, dessen Name garnicht genannt wird. Es lautet: Von Gottesgnaden Albrecht, Hertzog zue Friedlandt, Rom. Kay. Mtt. Khriegs-Rath, Cammerer, Obristrer zu und General über dero Armee. Wolgeborner lieher Getreuer. Wir vernehmen unnter andern ausz evern Schreiben, dasz daselbst zu Gitschin ein Jud seiy, der sich angebe, auff unnszere Gnade, Zülasz und Vergünstigung, die Statt mit Sammet, allerley Seiden Wahren Tüecher, Gewürcz und dergleichen zuversehn, also ainen offenen Laden auffzurichten. So wir dann zuerachten, dasz dieses unszerer Statt zum Besten geraicht, alsz consentiren wir darzue und Ihr werdet mit Anstellung desszelben zuverfahren wiszen. Sein Euch beneben mit Fürstl. Gnaden jederzeit gewogen. 2