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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1933-02-01 · 2 (Februar 1933) · p. Seite 73

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
3 (1932-1933)
Issue
2 (Februar 1933)
Date
1933-02-01
Page
Seite 73 (sequence 9)
Language
German
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am Ende bestimmt und unterschrieben haben, versammelt haben, um zu beraten, welche Maßnahmen zu treffen sind, um das Murren der Kinder Israels abzuschaffen,13 die den Vorstehern den Vorwurf machen, daß sie nicht richtig handeln, indem sie die Ausgaben des Vereines nicht einschränken in der Zeit, wo die Einnahmen des Vereines sich tagtäglich vermindern. Durch die vielen unnötigen Ausgaben ist der Verein in dermassen große Schulden verfallen, daß die Vorsteher außer Stande gesetzt waren Gnade und Milde mit Armen, Bedürftigen, Kranken und mit Bekümmerten walten zu lassen. Daher war es angezeigt, nachzuforschen, wie man das Gebot (des Krankenpflegens) „prestiren" könne, und zwar daß man trachte, die Einnahmen zu „konserviren" und die Ausgaben zu „menaschiren", damit der heilige Verein nicht wie bis nun weiteres in Schulden geraten möge. Daher pochten die Weisen auf ihre Vorschriften13 und haben folgende neue Beschlüsse gefaßt. I. Erstens sollen die vornehmen Vorsteher des Heiligen Vereines weiters niemals berechtigt sein, etwas auf dem Friedhofe oder im Gemeindehause im Spitale das geringste machen oder bauen zu lassen. Auf gleiche Weise (sollen sie), nichts neues anzukaufen berechtigt sein, außer daß etwas für die Kranken notwendig ist. (Sollten aber manche Ausgaben notwendig sein), sollen die Vorsteher vor dem Kaufe oder vor dem Bauen dasjenige vorerst der Mehrheit des Vereines vorstellen oder proponieren. Alsdann sollen die Mitglieder des Heiligen Vereines ihre schriftliche Zustimmung geben (was sie nämlich für gut befinden), und diese unterfertigen. Diese schriftliche Zustimmung soll zu ihrer Legitimation bei den Vorstehern hinterlegt werden. Außer dieser Ordnung, sollen keine Ausgaben des Vorstandes bei der Rechnungslegung — vor dem 33. Tage des Omers — gutgeheißen werden. II. Bezüglich des alljährlich am 33. Tage des Omerzählens stattfindenden Brudermahles wurde beschlossen, daß dieses zwar nicht abgeschafft werde, da es bereits eingeführt ist und die Bräuche der Israeliten einem Gebote gleich sind, dennoch ist die Zeit gekommen, um auch hier einzugreifen.14 Damit die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen sollen, werden die Ausgaben für das Brudermahl einschließlich Getränke, auf 50 rheinische Gulden 73

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