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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1932-06-01 · 4 (Juni 1932) · p. Seite 297

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
4 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 297 (sequence 63)
Language
German
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-unter Eid ertfgegenehmen zu dürfen. Nach langem Her- und Hiii- /schreiben und Verhandlungen Lauten die entsendeten, obengenannten 5 Rabbiner, Ende Oktober 1761 in Set. Georgen, neuerdings, zum letzten Male, zu einer Beratung zusammen. Nach eingehender Verhandlung haben sie mit folgender sofort verfaßten Entscheidung der langwierigen Toleranzgebühren-Streitigkeit ein alle Parteien befriedigendes Ende bereitet, die viele jähre hindurch fast alle Behörden beschäftigte und die Gemüter in den Gemeinden in Aufregung versetzt hatte. Dieses denkwürdige historische Dokument, das im Landesarchiv in Budapest aufbewahrt wird, hat folgenden Wortlaut: „In puncto deren praetensionen>oder Strittigkeiten zwischen denen drey Partheiyen als Pressburger-Stampfener-Unterwaldler Judengemeinden, da eine jede Parthey, mit vollkommener Schriftlichen Gewalt und Vollmacht behändigt gewesen von ihren sämmtlichen Judenschaften in puncto Tolleranz-Tax von unser aller gnädigsten Kays. Königl. Mayest. welches in Ao 1760 auf nachfolgende 10 Jahre, nemblich bis Ao 1770 ausgefertigt worden ist dass die gesammten in dem Pressburger Comitat wohnende Judenschaft jährlich Contribuiren sollen fl. 4632, sage vier Tausend sechs Hundert dreissig zwei Gulden, wozu wir Endesgefertigte fünf Rabbiners auf hohen Befehl unser allergnädigsten K. K. Mayestät Deputirt worden seyn, um gedachte Partheyen in Einigkeit zu bringen und die Tolleranz zu rerepartiren, mithin Ein hochlöbl. Consilium und andere hohe Herrschaften fernerhin niemehr zu belästigen, wir auch viele Jurament damit überhoben zu haben, wir Endesernannte Depurtite-'Rabiner die drey Partheyen unterschieden u. zw. von ihren guten Willen nebist Handstreich und Mantelgriff nach bester Art beschehen dergestalten, dass die Preßburger Juden- Gemeinde Jährlich zu gedachter Taxe in Summa beytragen soll fl. 2760, die Unterwäldler bis nach gemeldte 10 Jahre u. zw. alle Jahre fl. 1345, die Stampfer aber bis vollendes 10 Jahre jährlich fl. 527. Alles Obiges ist beschehen, von Eigenen guten Willen deren drey Parteyen u. zw. ohne Bedräng, oder Nötigung auch mit Handstreich und Mangrief zu dessen Urkunde haben wir Rabbiners uns eigenhändig unterfertigt. So geschehen Donnerstag den 8-ten unser Monats Cheschwann Ao Mi (?)522. in S. Georgen, den 5. . . . (?) 1761. :Samson Jsaac, Vollmächtigter von der Preßburger Judengemeinde. 297

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