Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 4 (Juni 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 281 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2416673-2416680-2416685--0622-2417343- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der XXIX. Gesetzartikel vom Jahre 1840 erlaubte den ungarischen Juden das Wohnen im ganzen Lande (mit Ausnahme der im XXXVIII. Gesetzartikel vom Jahre 1791 erwähnten Bergstädte), das Gründen von Fabriken, das Betreiben des Handels und Gewerbes und auch das Pflegen der Wissenschaften und der schönen Künste. Sie werden gleichzeitig verpflichtet, ständige Vor- und Familiennamen anzunehmen und die Neugeborenen durch ihre Seelsorger in die Matrikel einzutragen. Zufolge dieses Gesetzes ließen sich im Jahre 1840 schon mehrere Juden in Kaschau nieder. Einige von ihnen waren Handwerker, aber diese durften ihr Gewerbe nicht fortsetzen. Der Stadtrat nahm sogar auch ihre Werkzeuge in Beschlag. Gegen dieses Verfahren erhoben sie Beschwerde bei der höheren Behörde, die im Verlaufe eines Jahres ihr Ansuchen günstig erledigte. Ihre Werkzeuge bekamen sie zurück, ihre Gewerbe konnten sie fortsetzen, aber Läden an der Gasse durften sie nicht besitzen. Aus diesem Grunde beschlugen sie auch den untern Teil der Türen ihrer Werkstätten mit Brettern, um nur durch deren Öffnungen ihre Waren herausgeben zu können. Aber auch diese Einschränkung hielt die Juden nicht zurück, sich in größerer Zahl in Kaschau niederzulassen. Die hier Angesiedelten mußten eine besondere „Polizeisteuer", eine Art Toleranzsteuer zahlen. Aber nach einer gewissen Zeit wur- <3e das Eintreiben dieser Gelder unterlassen. Später, im Jahre 1848, traf die Stadt Veranstaltungen zum Eintreiben sämtlicher Rückstände und zur kontinuellen Bemessung der Polizeisteuer. Aber die jüdische Gemeinde verlangte deputativ bei der neu konstituierten ungarischen Regierung das Einstellen dieser Maßnahme. Diesem. Verlangen wurde stattgegeben. Die Kaschauer Gemeinde nahm meistens durch die Zuwanderung der Rozgonyer Juden zu. Schon im Jahre 1842 war sie im Besitze eines Bethauses und einer Schule.8 Im Jahre 1843 wählte sie zu ihrem ersten Rabbiner Martin K o h n, Rabbiner zu Rozgony.9 8 Magyarorszäg värmegyei ... I. Band, S. 153. Unter Schule ist hier Cheder zu' verstehen, denn die Elementarschule der Muttergemeinde ist im Jahre 1868 ins Leben gerufen worden. 9 Ibid., S. 153. Nach einer andern Quelle war der erste Kaschauer Rabbiner Abraham Seelenfreund, der im Jahre 1844 gewählt wurde. S. Kerekes György, A Kassai Kereskedök eleteböl., S. III. 281