Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 4 (Juni 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 254 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Boten an den Vorsteher Haker (? darüber s. Anm. .31) in Kremsier geschickt werden". 31^Goldschmidt streitet mit Frankl-Grün um die Lesung dieses Wortes. G. liest „Haker", Frankl-Grün „Hauer". Vielleicht ist gar „Haber" zu 'lesen, ein bekannter mährischer Familienname. 32 Den Text dieser Paragr. s. i. Anh. I. 33 Hierüber s. b. M. Grünfeld i. Gold, S. 11 ff. 34 Mit dieser Zentrale ist offenbar die „Vereinigung zur Unterstützung der Armen Palästinas" gemeint, von der es b. L. Bato, „Die Juden i. alt. Wien" (Wien 1928) S. 79, heißt, daß sie dort „seit jeher" bestand. 35 Über ihn s. D. Kaufmann a. a. O. S. 61, sowie B. Wachstein, Die Inschriften d. alt. Judenfriedhofes i. Wien, I, S. 390 u. Riwkin-Frumkin, II, 47 u. Ergänzungen D^Hl^Ö zu R.-F. S. 16. Auch Jesaja Horwitz halevi wird V'KÜ *PtM genannt: Mag. f. d. Wiss. d. Jud. 1890 S. 300. 35a s. B. Wachstein a. a. O. S. 383 ff. Nr. 509 und S. 446 ff. Nr. 590. M. E. scheint sich übrigens Wachstein mit seiner a. a. O. S. XL aufgestellten Behauptung, daß die Gabbae E. J. nicht in das Schema der Gemeindeverwaltung einzugliedern sind, geirrt zu haben, wie aus den von mir gebrachten Hamburger u. a. Beispielen zu ersehen ist. 36 s. M. Grunwald, S. Oppenheimer u. s. Kreis (Wien u. Lpzg. 1913) S. 247, Anm. 1. 37 s. Wolf, S. 99, 12, „von altem Herkommen seind die Gemeinden in drey Kreise abgeteilet worden", s. ferner S. 7 ff. Nr. 30, 31, 32. Vgl. Th. Haas, Die Juden in Mähren, (Brünn 1908) S. 8. Woher diese Einnahmen flössen, kann man an Beispiel der Hamburger Gemeide ersehen, s. meine Arbeit a. a. O. S. 22. Diese Einnahmen kamen aus Sammelbüchsen, Purimspenden, Spenden Privater beim Thoraaufrufen, Beschneidungsfeiern, in Testamenten und bei sonstigen Anlässen sowie durch Kollekten. Zuweilen wurden auch Strafgelder für die Erez-Israelkasse bestimmt.. So mußte ein Vorsteher einer Gemeinde oder ein Landesältester, der die Statuten verletzte, 20 Dukaten Strafe zahlen, von denen 10 der Landeshauptmann und 10 die Palästinakasse erhielt. Wolf, S. 32, 117. 39 In wie früher Zeit bereits böhmische und mährische Juden nach Erez Israel auswanderten, kann man daraus ersehen, daß zu 254