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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-12-01 · 2 (Dezember 1931) · p. Seite 141

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
2 (Dezember 1931)
Date
1931-12-01
Page
Seite 141 (sequence 55)
Language
German
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Übersetzung, heißt: „Extra Ausgaben, die die Stampfener Judengemeinde alljährlich hat, welche andersortig nicht sind: An die Christengemeinde für die unter den Bauern wohnenden jüdischen Armen, unter Titel Robotgeld jährlich 25 Gulden. An den Herrn Pfarrer oder Dechant alljährlich 20 Gulden. An „Orbany", „Floriani", „Marko" und „Evgen", wenn man nach Ceremonial trompetet, für jedes Mal 30 Kreuzer. Wenn die Christengemeinde, und zwar 3 Mal im Jahre Mahlzeiten macht, müssen sie (die Juden), hiezu das Salz und Gewürze geben. Dem Uhrmacher (wahrscheinlich zur Instandhaltung der noch heute guterhaltenen vierzifferblättrigen Turmuhr) jährlich 8 Gulden. Für Tabak, Tax- und Zehentgelder jährlich: 6 Gulden. Nach der allgemeinen Schilderung der wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Vorahnen im 18. Jahrhunderte, können wir nun wieder auf die einzelnen Steuerzahler des obigen Buches in diesem Zeitraum übergehen. Ihre Zahl und die Namen bleiben in den ersten 2 Quartalen so ziemlich gleich. Doch-scheint bald die im Schutzbrief vorgesehene Beschränkung mit den „40 Partheyen" überschritten zu werden. Wir begegnen schon im „Micheir-Quartal des Jahres 1722. 2 Neuankömmlingen in der Steuerzahlerliste, es sind dies: tnvr pJTK (Izik Hirsch), mit 25 Pagim und STiTr pfi'"* (Reb Perez Hirsch) ebenfalls mit 25 Pagim Kultussteuer. Da es nicht anzunehmen ist, daß einige Monate nach Ausfolgung des oben zitierten Schutzbriefes, die Kultusgemeinde den dort wiederholt betonten Punkten mit den „40 Partheyen" zuwidergehandelt hätte, so liegt nichts näher, als daß die 2 neuen „Hirsch"-Ankömmlinge, zur Familie des „Marcus Hierschl" gehörten, dem „und denen seinigen" im 15. Punkte des mehrerwähnten Schutzbriefes, außer den „40 Partheyen" ausnahmsweise, eine Niederlassung in der „Herrschafft Stampfen, Theben und Grafschaft Plasenstein", gestattet wurde. Bei Prüfung der Liste der Steuerzahler fällt uns gleich auf jedem Blatte auf, daß einem Teile der Namen der Buchstabe (=Reb) vorgestellt ist, wo dieser Buchstabe aber bei den meisten Namen fehlt. Diejenigen Namen, die mit dem Buchstaben ,m> ausgestattet sind, zählen zu den Talmudbeflissenen. Die Namen ohne diesen Buchstaben, waren zumeist Talmudunkundige. Im Jahre 1723 weist das Steuerbuch mit Reb Leb Geiring ( M^TM ) an 141

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