Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 2 (Dezember 1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- Seite 128 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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blichen Heusern nicht bequem vnd genügsames Spacium fuendetenr sie alsdan von vnns auf ihr beschehendes gehorsambstes Anlangen die Vorziehung eines Plazes gewehrtigen vnd solchen der Gebuehr nach erkauf fen sollen. Vnd weillen Sechstens: Ohne deme bekandt, das zur Bedienung der Synagoge Instruierung deren Kindern, auch andern ihren Notturfften einige Bediente hoechst erforderlich seyndt, als wierdt ihnen verstattet ainen Rabiner,9 zu einer Synagog ainen Schutlmeister, ainen Schulldiener, vnd ainen Schaechter, doch solche sambt ihren Weib vnd Kindern vnter die benennte 40 Partheyen nicht gerechnet werden, nach ihren guet dunckhen aufzunemmen, vnd zu halten. Wie ihnen dan auch Sibentens: Vnuerwoehrt seyn solle, zu Ausshaltung deren in vorigen Puncten benennten Bediennten auch zu Bestreittung aller uebrigen Vorfallenheiten, welche hier nicht alle koennen specificieri werden, in Ermanglung eines andern Fundi auf ihren Kascherwein, des Pier, vnd dergleichen nach Guetbefuenden des Judenrichters, vnd seiner Beysitzer eine Tax zuschlagen, wie ihnen dan auch gnaedig verstattet seyn solle, beede Sorten, als Kascher Wein und Pier vnter ihnen Juden auszuschenckhen, doch dass sie lezters von vnsern Herr schaff tlichen Preuhaus zu Stampfen zuerkauf fen gehalten seyn sollen. Gleichwie nun Achtens: Der Judenrichter nach Gewohnheit aller andern Orthen und Laendern prima Instantia seyn, vnd Ihme vor Ausgang des Jahres ohne erhebliche Vrsach kein anderer vorgesetzt sondern er villmehr nach Befund seines Wohlverhaltens von der Gemeinde noch auf ein Jahr confirmirt, vnd wan ein Christ wegen Gelt oder andern Sachen an einen Juden einige Anforderung hat, von selben sein Gegentheil vor gedachten Judenrichter verklagt, so fehrn er auch die erste Instanz praeteriret10 hette, von keinen andern Richter oder vnsern Beambten solche Klag angenommen. Da aber ein Klaeger bey des Judenrichters Sentenz sich beschwert befuendete, die Sach per modum Appellationis bey Vnns oder Vnsern Beambten gesucht, im Fahl sich auch eraignete, das Jud contra Jud eine Klag fuehrete, solche bey den Judenrichter vnd Aeltesten allein verglichen^ '•4 Über die Rabbiner in Stampfen vgl. Herzog: Koroth Botenu. ™ praeteriret — umgangen hatte. 128