Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 2 (1931-1932)
- Issue
- 2 (Dezember 1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- Seite 126 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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„Wir Niklas Graff Palffy von Erdoed,1 Herr der Herrschafften Krumbach und Kuerchschlagy Sauberstorff, Waidenreichstein, und Marchegg, Erbherr zu Koenigsayden, Theben und Plassenstein, Freyherr auf Pyberspurg und Stampfen, Pfandt Inhaber der beeden koenigl(ichen) Herrschafften Poessing und S(anc)t Georgen, Ritter dess goldenen Vellus,2 der Roem(isch) Kay(ser) und Koenigl (ichen) Mayest(aet) wuercklich(er) geheimber Rath, G(ene)rai Feldt Marschal, Obrister ueber ein Reg(i)m(en)t zu Fuess, des Koenigreichs Hungarn Palatinus, der Cumanen und Jatziger Oberrichter, der Loebl(ich) Prespurger, Pest, Pilis, und Solder Comitiaten Obergespann,3 dan dess Koenigl(ichen) Schlosses zu Prespurg^ Oberhaubtmann etc. etc. haben Vnns gnaedig resolviret, der gesambten Judenschafft in der vnns angehoerigen Herrschafft Stampfen auf ihr Vnterthanigst-gehorsambstes Bitten ain Privilegium mit nachgesetzten Punctis vnd Clausulis zuertheillen: Alss Erstens: wierdet Vierzig Juden Partheyen sambt ihren Weib und Kindern vnter vnsern gnaedigen Schuz vnd Protection nicht allein in den vnns angehoerigen Marckht Stampfen, auch den aldorten sich befindlichen Vnsern Herrschafftshaus,4 sondern auch auf allen zu besagten Herrschafft Stampfen angehoerigen Dorffschaften, doch gegen Raichung eines iaehrlichen vnd zu Endt benanndten Zuenss vnd Schutzgeldes dergestalt zu wohnen gnaedig verguenstiget dass Anderstens: zu ieder Parthey nebst erstgedacht ihren Weib vnd ledigen Kindern auch ein verehelichter Sohn, oder anstatt dessen ein Tochtermann mit ihren Weib und Kindern gezehlet werden sollen* wobey Sie doch nicht berechtiget seyn werden, in Ermanglung eines Sohnes oder Tochtermanns statt solchen einen andern be~ freundten oder frembden Juden anzunehmen und vnter eine Parihey zu rechnen. Damit wir aber Drittens: gnaediges Wissen tragen koennen aus welchen Juden 1 Nicolaus Palffy (V.), Senioratsherr vom 10. Dezember 1694 bis 20. Feber 1732. - Vellus — Vliess — Fliess. 3 Der Palatin Ungarns war Oberrichter der Cumanen und Obergespan des Pester, Piliser und Solder Komitates. 4 Dieses Herrschaftshaus war von Juden bewohnt, dort befand sich auch die Synagoge der Gemeinde. Vgl. § 21. 6 Diese Bestimmung ist ein wenig befremdend, denn es ist eine Art Heiratseinschränkung, die in Ungarn sonst nicht üblich war. 126