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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-12-01 · 2 (Dezember 1931) · p. Seite 124

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
2 (Dezember 1931)
Date
1931-12-01
Page
Seite 124 (sequence 38)
Language
German
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pünktlich abgeführt wurde, derlei Leistungen aber laut wiederholten und kundgemachten höheren Verordnungen auch für die Zukunft ungeschmälert zu verbleiben haben, — so wird die bittstellende Judengemeinde von diesem unstatthaften Gesuche hiemit abgewiesen, — worüber sie Hr. Bezirks-Comissär Anton v. Otocska mit Rückstellung gegenwärtiger Bittschrift verständigen, und zugleich zur pünktlichen Entrichtung dieser $tolagebühr bei Erfolgung sonstiger gerichtlicher Execution anhalten wird. — Preßburg den 12.t. Jäner 850. Im Auftrage des k. k. Hr. Regierungs-Comissärs Joseph Zäborszky m. p., Secretär. Herausgegeben durch A. Otocska, m. p. k. k. Bez.-Comissär."15) Dr. Alexander Büchler, Oberrabbiner in Keszthely, dem wir auch die weitere Angabe verdanken, hat im Jahre 1896. in Stupava, historische Daten über das Alter der jüdischen Gemeinde gesammelt, wobei ihm der Obmann der Chewra-Kadischa Jacob Süss eine Aufzeichnung zeigte, aus der hervorging, daß die Chewra-Kadischa in Stupava im Jahre 1840 das 200jährige Jubiläum feierte. Sie ist also 1640 gegründet worden und die Judengemeinde muß daher schon bestanden haben. Ein im Jahre 1899 umgearbeitetes Statut der Chewra-Kadischa in Stupava, welches der Obmann Jacob Süß am 16. Juli 1899 fertigt, sagt in seinem 15. „dieser Verein, welcher auf Grundlage religiöser BestimmungenflUpn schon seit 240 Jahren besteht, führt den Namen „Chewra-Kadischa" Schließlich bestätigt das älteste Dokument das Gemeindemitglieder-Steuerbuch, das Alter von etwa 300 Jahren. Dieses Buch hat auf dem Titelblatt folgende Aufschrift: pnr t; rivnn rr:r& Dirc- .pnsb rra 'B j\n "nw mnn Dpjß nenn rtsv u? >h?üi2. sftre ij? ^rwm vnw r; Der Ausdruck,.mn DpJß"„neues Buch", das im JahreTftD 1722. zur Adrepartierung der Kultussteuer unter den Gemeindemitgliedern eröffnet wird, besagt, daß vorher schon ein ähnliches existiert haben dürfte. Dieses TiHn DpJB, dieses „neue Buch", welches einen Zeitraum von 46 Jahren umfaßt, läßt vielleicht die Vermutung zu, daß 35) Ein ähnliches Ansuchen hat die jüd. Gemeinde Stupava — wie wir solches an passender Stelle bringen werden — an des Stuhlrichteramt in Preßburg in den Siebziger Jahren wegen Befreiung von dieser Gebühr — vergebens gerichtet, so daß diese mittelalterliche Steuer die Gemeinde noch heute belastet. 124

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