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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 46

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 46 (sequence 48)
Language
German
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Das Beth-Hamidrasch, jene Anstalt zur Beförderung der Gottesfurcht und zur Verbreitung der talmudisch-rabbinischen Wissenschaften, ist von jeher als ein Heiligtum der Gemeinde betrachtet worden. Dem wißbegierigen Jünglinge wird hier Gelegenheit geboten, seine Kenntnis auf dem Gebiete des Talmuds zu erweitern, die Sehnsucht seines Herzens, aus dem reichen Quell der Thora zu trinken,1) zu befriedigen. Dem Manne und dem Greise, die draußen im Leben den Kämpfen und Mühen hingegeben sind, öffnet sich hier die Zufluchtsstätte, sich an dem Brote des Herrn zu erholen,2) und sich von seinem Lichte erleuchten zu lassen. Mit Recht haben sich die Alten mit heiligem Opfer dieser Anstalt angenommen, aber der Zahn der Zeit ging nicht spurlos an diesem Hause vorüber. Durch verschiedene Umstände sind die schätzbarsten Werke dieses Hauses abhanden gekommen. Den Drang, hier schleunig abzuhelfen, haben alle Besseren in der Gemeinde gefühlt; die neuerwählten Gabbaim, deren lobenswertem heiligen Eifer alle Anerkennung gezollt werden muß, haben sich der fast verwaisten Anstalt mit Liebe und aufopfernder Hingebung angenommen, für Reinheit und komforme Einleitung (?) gesorgt, die Seforim geordnet, und haben dadurch den Fleiß gespornet und das Studium erleichtert. Auf Veranlassung dieser Gabbaim hat eine Generalversammlung aller mit einer Beisteuer an dem Beth-Hamidrasch Beteiligten stattgefunden, von denen nachstehende Paragraphe als die Statuten für diese Anstalt angenommen wurden. — 1. Außer den Gabbaim und dem Schomer darf niemand einen Schlüssel vom Beth-Hamidrasch besitzen und jeder, der sich einen solchen ohne Vorwissen der Gabbaim anschafft, soll mit polizeilicher Strafe belegt werden. 2. Jedem Fremden und Einheimischen ist es erlaubt, das ö'tq zu dem Zwecke zu besuchen, um allda mm 3 pDIJJ zu se*n> unter keiner Bedingung aber soll es gestattet sein, mit „Talmidim" daselbst zu lernen. 3. Den Thorajüngern wird es gestattet, abwechselnd je zwei und twei im Beth-Hamidrasch Tabak zu rauchen, was jedoch den nicht Thorajungen, die bloß Gebete zu verrichten im Beth-Hamidrasch sich einfinden, verboten bleibt. 46

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