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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-09-01 · 1 (September 1931) · p. Seite 1

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
2 (1931-1932)
Issue
1 (September 1931)
Date
1931-09-01
Page
Seite 1 (sequence 3)
Language
German
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Die Handelsbeziehungen der mährischen Judenschaft zu Breslau im 16. und 17. Jhrh. Von Bernhard Brilling, Breslau. I. Eine Haupterwerbsquelle der mährischen Judenschaft war der Handel auf Märkten und Messen. In ihren oft kleinen Ortschaften eingepfercht, die für ihre wirtschaftliche Expansions- und Betätigungskraft kein genügendes Feld darboten, setzten die mährischen Juden alles daran, sowohl in ausländischen Marktorten wie Breslau, Krems und Linz,1) als auch auf den ihnen als Juden sonst verschlossenen mährischen Marktorten, wie Brünn,2) ihren Handel zu treiben, d. h. dort sowohl auf dem Markt in Buden3) ihre Waren feil zu halten und sie zu billigen Preisen abzusetzen — was ihnen, wie jedem anderen Fremden, die Jahrmarksfreiheit überall erlaubte — als auch selbst Einkäufe z. B. in Rohstoffen, zu machen. Die mährische Judenschaft, die eine weitgehende Autonomie besaß, hatte in ihrer Verfassung, den sogenannten „311 Statuten" <JTÜpri) 4) au°h das Marktwesen geregelt, ebenso wie es die Kaufleute des Mittelalters in ihren Handelsniederlassungen in Flandern, Italien und anderen Handelszentren getan hatten. Die Statuten regelten sowohl den Wareneinkauf als auch den Warenverkauf. So waren z. B. die mährischen Juden, die sich zum Wareneinkauf in irgend einem Marktorte — innerhalb oder außerhalb der bestimmten Marktzeit — einfanden, verpflichtet, die Waren gemeinsam einzukaufen.5) § 287. Bey Zusammenkunft einiger Landesjuden von unterschiedlichen Gemeinden, so in einem Orth wegen Waarenerkaufung zusammentreffen, es möge nun seyn an einem Orth, wo keine würkliche Marcktzeit, oder auch keine zu eben selbiger Zeit vorhanden wäre: so sollen nicht einige allein alle Waaren kauffen, sondern alle zusammen causam commimem machen, damit ein jeder hievon participiren möge. Um bei der Aufstellung von Verkaufsbuden auf dem Markt 1

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