Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 9 (1912)
- Issue
- Heft 3-4
- Article
- Der Jüdische Nationalfonds und seine Tochtergesellschaften in Palästina
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 2)
- Language
- German
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kleineres Risiko in sich schließen und die doch im Interesse eines Gelingens unserer Arbeiten unerläßlich sind. Ein Beispiel: Wenn der Jüdische N3tionalfonds ein Stück Boden kauft, so ist dies an sich eine sichere Anlage- Zur Erhaltung des Erwerbes ist aber die Besitznahme und die Bewirtschaftung des Bodens erforderlich und dies ist insofern eine unsichere Anlage, als man nicht wissen kann, auf welche Schwierigkeiten man bei der Besitzergreifung und der ersten Bewirtschaftung des Bodens stößt und welche Ausgaben sie erfordern werden. Ein zweites Beispiel: Um Boden zu kaufen, muß man oft vor dem Kauf kleinere oder größere Ausgaben machen, Vorschüsse geben, ohne daß man sicher ist, ob der Kauf auch wirklich zustande kommen wird. Dieses Vorgehen ist notwendig, weil man in vielen Fällen nur auf diese Weise Boden erwerben kann, es ist aber keine absolut sichere Anlage, denn wenn der Kauf nicht zustande kommt, muß man damit rechnen, daß man die ausgelegten Beträge ganz oder zum Teile nicht zurückerhält. Unter diesen Umständen bleibt nur der Weg übrig, daß solche riskanten Geschäfte von den drei Tochtergesellschaften des Jüdischen Nationalfonds getragen werden. Die Aufbürdung des Risikos auf diese drei Gesellschaften rechtfertigt sich entweder dadurch, daß sie, wie zuc Beispiel der Verein „Oelbaumspende" und die Siedlungsgesellschaft „Erez Israel" gerade für solche riskantere Arbeiten, nämlich für die Einrichtung von Wirtschaften gegründet sind, oder dadurch, daß sie, wie die Palestine Lanc1 Developement Company, für das größere Risiko in der Möglichkeit eines größeren Gewinnes bei der Verwertung des Landes einen Ausgleich hat. Der Jüdische Nationalfonds kann diesen Tochtergesellschaften das Risiko dadurch erleichtern, daß er an dem Risiko teilnimmt, aber immer nur in der Weise, daß das Risiko des Jüdischen N3tionalfonds auf eine bestimmte Summe beschränkt ist, die seinem Interesse an der Durchführung eines bestimmten Unternehmens entspricht — in derselben Weise, wie der Staat nicht alle staatlichen Zwecke selbst verwaltet, sondern sie häufig einzelnen von ihm kontrollierten Privatgesellschaften überläßt und sich nur auf die Subventionierung dieser Gesellschaften beschränkt. Unter Festhaltung an diesem Gesichtspunkte würden auf die drei Tochtergesellschaften folgende Arbeiten entfallen: a) auf die Oelbaumspende die Besitznahme und die Bewirtschaftung des vom Jüdischen Nationalfonds für Bepflanzungszwecke zur Verfügung gestellten Bodens, das heißt mit anderen Worten: die Schaffung von rententragenden Volksdomänen; b) auf die Palestine Land Developement Company die Besitznahme des mit Hilfe des Jüdischen Nationalfonds erworbenen Bodens zwecks Parzellierung an bemittelte Leute; c) auf die Siedlungsgesellschaft „Erez Israel" die Besitznahme und Bewirtschaftung des vom Jüdischen Nationalfonds erworbenen Bodens zu dem Zwecke, jüdischen Landarbeitern die Beschäftigung in einem modernen landwirtschaftlichen Großbetriebe und durch die Ansammlung eines kleinen Kapitals im Wege der Gewinnbeteiligung die spätere Selbständigmachung zu ermöglichen. 97