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Palästina · 1937-12-01 · Heft 12 (Dezember 1937) · p. Seite 609

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Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 12 (Dezember 1937)
Article
Die Bodenfrage im Hinblick auf die geplante Staatsgründung
Date
1937-12-01
Page
Seite 609 (sequence 1)
Language
German
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Die Bodenfrage im Hinblick auf die 600 geplante Staatsgründung Von Dr. A. Granovsky, Jerusalem. Vorb. der Red.: Wir geben nachstehend die Rede wieder, die der Autor kürzlich in einer vom Direktorium des Kercn Kajemeth veranstalteten Pressekonferenz gehalten hat. Es ist auffallend, daß bei der Erörterung der vielen Probleme, die die Veränderung des politischen Status Palästinas mit sich bringen soll, die Bodenfrage eine nur untergeordnete Rolle spielt. Man hört viel über die verschiedenen Fragen politischer, strategischer, wirtschaftlicher, finanzieller, Steuer- und verkehrstechnischer Natur, sprechen; für die Lösung jeder einzelnen tauchen die vielen Schwierigkeiten auf, die für die zwei großen Lager, in die sich zionistische und jüdische Welt teilt, mitunter den Grund für ihr Ja oder Nein bilden. Über das Bodenproblem macht man sich eigentlich geringe Sorgen, insofern sich diese nicht auf die Gesamtfläche des projektierten Staates selbst beziehen. Und doch ist die Frage der Beschaffung von Land für die jüdische Ansiedlung gerade diejenige, die vielleicht die meisten Schwierigkeiten bereiten wird. Wie immer sich das Schicksal Palästinas gestalten wird — ob nun die Teilung durchgeführt wird oder der Status unverändert bleibt — wie schließlich auch während der Übergangsperiode bis die politische Wandlung vollzogen ist, auf jeden Fall wird die Bodenfrage Gegenstand unserer großen Sorge bleiben, kaum weniger als selbst in den letzten Jahren, wo dem Landerwerb der Juden so viele Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Es gibt eine merkwürdigerweise stark verbreitete Meinung im Lande wie auch in den Ländern der Diaspora, wonach der Judenstaat nach seiner Bildung mühelos in den Besitz vieler Ländereien kommen werde, so daß man sich wirklich nicht den Köpf zu zerbrechen brauche, wie man Boden für Besiedlung und Mittel für dessen Erwerbung beschaffen solle. Diese naive Auffassung, die in vielen Kreisen verbreitet ist und auch von manchen denkenden Menschen geteilt wird, ist eine gefährliche Illusion. Bei Schaffung eines Staates oder bei Abtretung eines Territoriums an einen Staat gehen die Ländereien keineswegs ins Eigentum desselben über. Wrir haben es in diesen Fällen mit einer Änderung der politischen Souveränität oder mit ihrer Ausdehnung über neue Gebiete zu tun, nicht aber mit einer Änderung der Eigentumsverhältnisse am Boden. Ebenso wie der tschechoslowakische Staat bei seiner Schaffung nicht Eigentümer der Immobilien einzelner Personen geworden ist, oder Frankreich der Ländereien in Eisaß-Lothringen, so werden auch in Palästina die Böden nach wie vor im Besitze derjenigen Personen — jüdischer oder arabischer Nationalität — bleiben, denen sie vor Übergang der betreffenden Gebiete in die Souveränität des Judenstaates gehört haben. Lediglich diejenigen Ländereien, die der gegenwärtigen Palästina-Regierung gehören, werden ins Eigentum des Judenstaates übergehen, soweit sie sich innerhalb seiner Grenzen befinden, gerade so wie bei Okkupierung Palästinas durch die Engländer Ländereien, welche früher Eigentum des türkischen Staates gewesen waren, Staatseigentum Palästinas wurden. Nun aber bilden diese nur einen geringen Bruchteil der Fläche des neuen Staates. Von den 4,884.000 Dunam, die nach dem Plane der Königlichen Kommission diese Fläche ausmachen sollen — wobei zu bemerken ist, daß dieselbe bei der endgültigen Feststellung noch Änderungen unterworfen werden kann, von denen noch gar nicht feststeht, ob sie nicht zu Ungunsten des neuen Staates ausfallen werden — machen die eigentlichen Staatsländereien. welche sich teilweise für landwirtschaftliche Kultivierung eignen und noch nicht zuge-

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