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Palästina · 1937-10-01 · Heft 10 (Oktober 1937) · p. Seite 491

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 10 (Oktober 1937)
Article
Finanzen, Steuern und Wirtschaftslenkung im geplanten Staate der Juden
Date
1937-10-01
Page
Seite 491 (sequence 5)
Language
German
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setzen. Damit hätte er ein geeignetes finanztechnisches Mittel in der Hand. Man kann einer jüdischen Nationallotterie einen großen Erfolg voraussagen, besonders wenn sie als »Klassenlotterie« organisiert wird. Hingegen scheint uns der alte Plan, in Nathania, Tiberias, Bath Galim und Tel Aviv Spielbanken zu errichten, nicht ganz unbedenklich zu sein. Wie weit kann und darf das bisherige Finanzsystem der Mandatsregierung übernommen werden? Ich wiederhole: Die Staatsklugheit gebietet, zu übernehmen, was überhaupt zu übernehmen ist, und möglichst wenig zu ändern. Aber es wird nicht ausreichen. Man betrachte die Statistik der Einnahmen und Ausgaben der Mandatsregierung: Finanzjahr Einnahmen Ausgaben Überschuß Angehäufter Überschuß In £P 1932/33 3,016.000 2,516.000 500.000 1,231.000 1933/34 3,985.000 2,705.000 1,280.000 2,511.000 1934/35 5,453.000 3,230.000 2,223.000 4,734.000 1935/36 5,770.000 4,236.000 1,534.000 6,368.000 1936/37 ca. 4,620.000 5,990.000 Defizit: 1,370.000 4,898.000 Das sind die Zahlen für ganz Palästina! Für den jüdischen Staat, der nur ein Teil des Landes ist, sind aus den bekannten Gründen schon viel höhere Normalausgaben zu erwarten, so daß die angegebenen Einnahmen, selbst wenn sie ihm zum größeren Teile zufallen sollten, keineswegs ausreichen würden. Diese Einnahmen bestehen zum großen Teil aus Zöllen. Noch ist es unklar, inwieweit die Zölle dem jüdischen Staat überlassen werden, inwieweit er sie festsetzen, einnehmen und für sich verwenden darf. Selbst im besten Falle aber wird er sie nicht mehr zur Hauptquelle seiner Einnahmen machen dürfen. Denn einmal hemmen sie vielfach die Entfaltung der eigenen Produktion, nämlich insoweit sie Rohstoffe und Maschinen betreffen; andere Zölle belasten Stoffe, die im Lande nicht erzeugt werden können, die aber zum Aufbau und zur Ernährung notwendig sind. Schließlich sind die Grenzen des Landes und auch des Gesamtgebiets Palästina so unkontrollierbar, daß durch überspannte Zollforderungen nur der Anreiz zu wirksamem Schmuggel erhöht werden würde. Von der nicht übermäßig ertragreichen und politisch nicht unbedenklichen Einwanderer-Kopfsteuer sei hier nicht die Rede. Ebensowenig von der Viehsteuer, die gerade dem jüdischen Staate wenig nützen würde. Die Verbrauchsteuern auf Salz, Tabak, Zündhölzer, Wein und Spirituosen werden im Interesse unserer Produktion und unserer Ausfuhr wegfallen oder wenigstens stark beschränkt werden müssen. Auch die Stempelsteuer bringt nicht übermäßig viel, vor allem aber kann eine solche erfahrungsgemäß nicht übermäßig erhöht werden, weil sie sonst nur einen Anreiz zu Umgehungen des Gesetzes schafft. Einen nicht unbedeutenden Posten stellen die Lizenzgebühren, die bei der Niederlassung als Arzt, Apotheker, Anwalt, bei der Einrichtung lizenzpflichtiger Gewerbe usw. zu entrichten sind, dar. Man wird sie beibehalten müssen, schon um das Überhandnehmen gewisser Berufe und Betätigungen, die weniger erwünscht sind, zu verhindern. Vielleicht kann man sie auch noch etwas erhöhen. Aber eine Überspannung wäre auch hier gefährlich, weil z. B. die Erschwerung der Anwaltsniederlassung nur eine Vergrößerung der Zahl der Winkeladvokaten mit sich brächte. Die ländliche Bodensteuer wird so erhoben: Der gesamte ländliche Boden ist in eine Anzahl von Kategorien aufgeteilt. Je nach der Kategorie, in der ein Grundstück 491

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