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Palästina · 1937-06-01 · Heft 6 (Juni 1937) · p. Seite 309

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 6 (Juni 1937)
Article
Rechtsleben. Von Dr. Moritz Bileski, Haifa.
Date
1937-06-01
Page
Seite 309 (sequence 3)
Language
German
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Verfahren bei Abnahme von Eiden und eidesstattlichen Erklärungen regelt. Eine wichtige Neuerung enthält die Registrar's Ordinance (P. G. Nr. 623). Beim Obersten Gericht, den Bezirksgerichten und den Landgerichten wird das Amt eines Registrars geschaffen, dem die Erledigung gewisser formeller Entscheidungen sowie nicht-streitiger und anderer Angelegenheiten übertragen wird, welche der umständlichen Prüfung durch ein vollbesetztes Gericht nicht bedürfen. Bei vernünftigem Gebrauch könnte diese neue Einrichtung zu einer erwünschten Entlastung der. Gerichte führen. Für den inneren Geschäftsbetrieb der Gerichte sind neue Vorschriften in den Registry-Rules (P. G. Nr. 611) gegeben worden. Für das Konkursrecht sind umfangreiche Durchführungsvorschriften (Bankruptcy-Rules, P. G. Nr. 622 und — für Kapitalgesellschaften — Company-Winding-up-Rules, P. G. Nr. 599) erlassen worden. Die Übersicht über den Stand des geltenden Rechts ist durch den Erlaß der Revised Edition of the Laws (Revision)-Ordinance (P. G. Nr. 660) erleichtert. Das Gesetz ergänzt die im Jahre 1936 endlich veröffentlichte revidierte Ausgabe der palästinensischen Gesetzgebung aus der Zeit vom November 1914 bis Ende 1933 durch eine Zusammenstellung der Änderungen der Gesetze für die Zeit bis Ende 1936. Eine Liste der bis dahin neu in Kraft getretenen Ordinances (Verordnungen) ist beigefügt. Von den Veränderungen im Gebiet der Justizverwaltung sei hier nur der Wechsel im Amt des Chief Justice, des höchsten Richters, und Chefs der Justizverwaltung, erwähnt. Die Persönlichkeit des früheren Chief Justice, MacDonald, ist häufig, insbesondere auch zur Zeit der Unruhen, ein Thema der politischen Diskussion gewesen, aber auch an seiner fachlichen Leistung wurde Kritik geübt. Die Ernennung des neuen Chief Justice, Trüsted, der bisher Attorney General (der höchste Regierungsanwalt) war, ist von den Juristen des Landes beifällig aufgenommen worden, die Hoffnung auf eine wirksame Reform der Justizverhältnisse ist nicht gering. WIRTSCHAFT. Von Dr. Alfred Michaelis, Tel Aviv. Die Wirtschaft im Wartezustand. Der Bericht der Königlichen Kommission, der ursprünglich für Ende April angekündigt war, wird nach den Erklärungen des Koloniaiministers in der dritten Juniwoche dem Kabinett übergeben werden. Dieser fast halbjährige Wartezustand drückt der wirtschaftlichen Lage mehr und mehr das Gepräge auf. Wenn über den endgültigen Inhalt des Berichtes auch noch nichts Sicheres feststeht, so ist doch jedenfalls soviel durchgesickert, daß er tiefgreifende Änderungen der politischen Verhältnisse mit sich bringen wird, die auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes von größter Bedeutung sein werden. Obwohl der Bericht noch manche Überraschungen bringen kann, ist doch soviel bekannt daß er eine Teilung des Landes vorschlagen wird. Noch besteht — oder bestand jedenfalls bis vor kurzem — innerhalb des Gremiums der Königlichen Kommission selbst anscheinend keine Völle Klarheit über die Einzelheiten der -Durchführung des Teilungsplanes und die politische Struktur, die den Teilen gegeben werden solff. Die Haltung der Juden und verschiedenen Exponenten der arabischen Politik wie der Mandatskommission zu dem Bericht in seiner endgültigen Gestalt bleibt abzuwarten. Alle diese zunächst politischen Fragen sind zugleich wirtschaftliche Fragen, das heißt Fragen, deren Beantwortung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von außerordentlicher Wichtigkeit sind. Das wirtschaftliche Leben befindet sich wie das politische Leben im Wartezustand. Charakteristisch für diesen Zustand sind die Importziffern. Der Außenhandel ergibt für die beiden ersten Monate des Jahres im Vergleich zum Vorjahr folgendes Bild:

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