Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 3 (März 1937)
- Article
- Bodenwucher und Bodenspekulation
- Date
- 1937-03-01
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
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Und in der Tat ist es unvorstellbar, daß das jüdische Volk dem KKL solche Summen als Spenden zur Verfügung stellen kann, um damit ganz Palästina aufzukaufen. Es ist schon eine unerhörte Leistung, daß es dem KKL gelang, ein knappes Drittel des jüdischen Bodenbesitzes in Palästina in seiner Hand zu vereinigen. Ein weiteres Drittel ist in der Hand halböffentlicher Organisationen. Und mehr als ein Drittel ist Privatbesitz. Um etwas exaktere Zahlen zu geben: Zirka 360.000 Dunam sind KKL-Besitz, zirka 460.000 Dunam sind PICA- und halböffentlicher Besitz und zirka 480.000 Dunam sind privater Bodenbesitz. Schon hieraus erhellt die Bedeutung des privaten Bodenbesitzes innerhalb der gesamtjüdischen Position. Und Granovsky sagt weiter: »Der Kauf von Boden für jüdische Siedlung kann daher keinesfalls bloß den nationalen Hilfsquellen überlassen werden. Die Betätigung privaten Kapitals, sofern sie eine tatsächliche Erweiterung des jüdischen Landbesitzes bedeutet und den Boden nicht zu einem bloßen Spekulationsobjekt macht (das heißt daß dasselbe Landstück aus dem Besitz des einen Juden in den des andern übergeht), ist von größter Bedeutung für die jüdische Zukunft Palästinas.« Die oben gegebenen Zahlen sind aber nicht allein vom Gesichtspunkte der Vergrößerung der jüdischen Bodenfläche zu betrachten, sie geben vielmehr auch ein ungefähres Bild jener Kräfte, über die das jüdische Volk außerhalb des Bezirks der zionistischen Offizialität verfügt. Die Privatinitiative hat in Palästina ähnlich große Leistungen vollbracht wie die Nationalinitiative, die Fonds. Wir können uns deshalb nicht den Luxus erlauben, auf jene Kräfte zu verzichten. Und damit dürfte die Vorfrage, ob privater Bodenerwerb und privater Bodenbesitz überhaupt wünschenswert sind, schon beantwortet sein. Aber, wie eingangs ausgeführt: der private Bodenbesitz hat die Aufsicht und das Obereigentum der Allgemeinheit anzuerkennen. Wie auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens muß ein ungehemmter Kapitalismus auch auf dem Bodenmarkt Unheil stiften und Mißstände herbeiführen und es sind deshalb jene »Hemmungen« zu suchen, die die schädigenden Kräfte des Kapitalismus zurückhalten, ohne seine wirklich schaffenden Kräfte zu beengen. Als Erstes erscheint es wichtig, das Öffentliche Gewissen zu organisieren, und dies etwa in der von Ulitzur2 vorgeschlagenen Form einer Überwachung s- und Auskunftsstelle in Bodenangelegenheiten. Schon der 19. Kongreß verlangte die Bildung einer entsprechenden Kommission, aber trotz . der inzwischen vergangenen anderthalb Jahre ist in dieser Angelegenheit noch nichts geschehen. Die Aufgabe einer solchen Stelle oder Kommission wäre eine mehrfache: sie hätte das öffentliche Gewissen in Bodenangelegenheiten dauernd wachzuhalten, hätte die gesamte Bodenbewegung zu kontrollieren und hätte allen Anfragenden Auskunft in Bodenangelegenheiten zu geben. Wenn die Stelle ihren Aufgaben wirklich gerecht werden will, so muß sie als übergeordnete und unabhängige Organisation begründet werden. Übergeordnet in folgender Hinsicht: Sie muß über den nationalen, den halbnationalen und den privaten Bodengesellschaften stehen. Nur andeutungsweise sei hier gesagt, daß auch die nationalen Bodenkaufinstitute von Menschen geleitet werden, die von ihrem Rechte, zu irren, Gebrauch machen. Davon weiß in .der Hauptsache allerdings nur der Eingeweihte und Fachmann. Was die halbnationalen Gesellschaften betrifft, so dürften Palästina« XIX/1.