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Palästina · 1937-02-01 · Heft 2 (Februar 1937) · p. Seite 92

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 2 (Februar 1937)
Article
Die Lösung der Frage des Sandschaks Alexandrette
Date
1937-02-01
Page
Seite 92 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Über die sonstige Bedeutung von Alexandrette und der Bahn nach Nisibin (mit geplantem Ausbau nach Bagdad) ist an dieser Stelle schon gesprochen worden. Die Dichte der Bevölkerung des eigentlichen Syriens (Bezirk Damaskus) ist 1932 nur 8.79 Seelen, außerhalb der Städte sogar nur 5.16 auf einen Quadratkilometer gewesen! Hingegen war sie im Sandschak insgesamt 46.50 und am Lande 35 Seelen pro Quadratkilometer. Mangels eingehender agrarischer Produktionsstatistiken zeigen diese Zahlen allein schon, welche relativ hohe Entwicklung der Sandschak gegenüber dem eigentlichen Syrien aufweist. (Es ist von Interesse, daß auch die vorwiegend nichtmoslemischen Gebiete Libanon und Latakia eine vielfach höhere Bevölkerungsdichte aufweisen, als das eigentliche Syrien.) Syrien steht daher vor einer schmerzlichen Amputation, ohne daß es den Verhandlungen beigezogen, oder auch nur um seine Meinung befragt worden wäre. Dies ist ein mehr als sonderbarer Vorgang, der der seinerzeit berühmt gewordenen Forderung Wilsons widerspricht: daß die Völker und Provinzen nicht von Souveränität zu Souveränität geschoben werden sollen, als ob sie bloß Steine in einem Spiele wären2. Trotz aller Vereinbarungen über die Rechte der türkischen Minorität im Sandschak ist dieser ein integrierender Teil des Mandatsgebietes Syriens. Nach Artikel 4 des betreffenden Mandatsstatutes3 hatte sich Frankreich verpflichtet, sowohl die Integrität des syrischen Territoriums zu garantieren, als auch die Kontrolle einer dritten Macht über ein solches zu verhindern. Das Vorgehen Frankreichs ist politisch erklärlich, da die Macht der Türkei ein wichtiger Faktor im Kräftespiel ist, indes das kleine, innerlich zerrissene Syrien keinen solchen bedeutet. Dessen weitere Schwächung ist Frankreich sicher auch nicht unlieb, wegen der heftigen Gegnerschaft der syrischen Nationalisten gegen die Souveränität des Libanon wie des Einschlusses mohammedanischarabischen Gebiete in diesen Staat. Vom völkerrechtlichen Standpunkt zeigt aber das Vorgehen Frankreichs, daß der Mandatar selbst eines unter »A« Mandat stehenden Gebietes trotz der vom Völkerbund genehmigten Satzungen über den Kopf der Bevölkerung über Teile eines solchen Gebietes verfügen kann, und dies unter der Ägide des Völkerbundrates. Auf Palästina angewendet, ergibt sich der Schluß, daß England als Mandatar völlig frei in seinen Entscheidungen ist, daß es weder die Bevölkerung befragen muß, noch auch einen Einspruch des Völkerbundrates zu gewärtigen hätte, wahrscheinlich auch dann nicht, wenn, er das Mandat neu interpretierte. Dies war auch bisher faktisch so und die Angelegenheit des Sandschaks hat diesen Sachverhalt nur formell bestätigt und offenkundig gemacht. Natürlich liegt der Fall Palästinas ganz anders als der Syriens. England wird nicht aus formalen, wohl aber aus politischen Gründen die größte Rücksicht auf die arabische Bevölkerung nehmen, aber die Juden sollten den Schluß aus der Angelegenheit ziehen, daß sie konkrete Politik nur m i t England zu machen haben. Das bedeutet, wie kürzlich hier ausgeführt4, erstens die englische öffentliche Meinung zu bearbeiten und zu ver- 2 The four Points, 11. Februar 1918: Second, that peoples and provinces are not to be bartered about from sovereignity to sovereignity as if they were mere chatteis and pawns in a game, even the great game now forever discredited, of the balance of power. 3 Artikel 4 des Mandates für Syrien lautet: Le Mandataire garantit la Syrie et le Liban contre toute perte cu prise ä bail de tout ou partie des territoires et contre l'etablissmenet de tout contröle d'une Puissance etrangere. 4 Siehe Rundschau »Jewish Agency« in Nr. 1 dieses Blattes, Seite 34 ff.

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