Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1937)
- Article
- Die Königliche Kommission
- Date
- 1937-02-01
- Page
- Seite 77 (sequence 2)
- Language
- German
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legung verschiedener Artikel des Mandats gab Herr Stein zu, daß in diesen kein Hinweis auf die Aufnahmefähigkeit des Landes enthalten sei; er betonte jedoch, daß der Geist des Mandats als Ganzes — nicht nur die einzelnen Artikel — auf die wirtschaftlichen Verhältnisse als den einzigen Maßstab für den Umfang der Einwanderung hindeute, während eine Beschränkung der Einwanderung aus politischen Gründen nicht im Sinne des Mandats liege. Lord Peel fragte dann, weshalb die Juden sich einem Gesetzgebenden Rat widersetzen. Herr Stein gab darauf zur Antwort, daß in der im Mandat enthaltenen Verpflichtung, eine Selbstverwaltung zu entwickeln, das Wort »entwickeln« bedeutet, daß die Einführung der Selbstverwaltung allmählich und stufenweise erfolgen müsse; das Land sei jedoch für eine Selbstverwaltung noch nicht reif. Er fügte hinzu, daß die Selbstverwaltung nicht unbedingt eine parlamentarische Form anzunehmen braucht, die insbesondere im Orient durchaus nicht als die empfehlenswerteste Form der Selbstverwaltung angesehen werde. Lord Peel und Sir Lattrie Hammond stellten verschiedene Fragen über die Rechte der Nichtjuden in Palästina. Herr Stein vertrat den Standpunkt, daß sowohl in der Balfour-Deklaration als auch im Mandat den Arabern lediglich als Individuen, nicht als Gemeinschaft Rechte zugesichert werden. Lord Peel fragte dann, ob die Errichtung eines Jüdischen Nationalheims in Palästina bedeute, daß Palästina das jüdische Nationalheim werden solle, was Herr Stein verneinte. Er erklärte, daß hier ein deutlicher Unterschied bestehe und zitierte in diesem Zusammenhange eine Resolution des 12. Zionistenkongresses im Jahre 1921, in der Palästina als das gemeinsame Heim beider Völker bezeichnet wird. Er hob ferner hervor, daß das Mandat mit der Ansicht der Mehrheit des jüdischen Volkes völlig im Einklang steht und daß die Dauer des Palästinamandats von jeher als unbegrenzt angesehen wurde. Über den Plan einer Kantonisierung erklärte Herr Stein, daß, sofern die Bestimmungen bezüglich des Jüdischen Nationalheims in den einzelnen Kantonen nicht durchgeführt würden, dieser Plan nicht mit dem Mandat zu vereinbaren sei. Er wies darauf hin, daß die Auffassung von einem jüdischen Staat, wie sie in der Balfour-Deklaration zum Ausdruck komme, in der Zeit von 1917 bis 1922 beträchtliche Einschränkungen erfahren hat. Sir Harold Morris stellte dann ein Kreuzverhör an, in dessen Verlauf er versuchte, Herrn Stein dazu zu bringen, zuzugeben, daß die Einseitigkeit der Bestimmung bezüglich des Jüdischen Nationalheims zu einer Verletzung der bürgerlichen Rechte der Araber führen müßte. Aussage der Linken Poale-Zion. Unter dem Vorsitz von Sir Horace Rumbold und in Anwesenheit von nur drei Kommissionsmitgliedern erfolgte dann die Vernehmung der Herren Abramowitz und Jizchaki, Vertreter des linken Flügels der Poale-Zion. Herr Abramowitz erhob heftige Anklagen gegen die Regierung, die es versäumt hatte, geeignete Schritte zur Unterdrückung der Unruhen zu unternehmen, obwohl sie schon vorher von dem kommenden Ausbruch wußte. Er behauptete, daß die Ursache der Unruhen hauptsächlich in der Haltung der Regierung gelegen sei, die dem Mob in Jaffa schon am ersten Tage nachgab und es nicht für notwendig fand, die verantwortlichen Araberführer festzunehmen. Der Zeuge schilderte die Not der Fellachen, die lediglich Werkzeuge in den Händen der nationalistischen Araberführer seien. Er gab an, daß die Regierung einer