Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1937)
- Article
- Die Frage der Unabhängigkeit Syriens
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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- Beirut 2× ep/1047833
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Rundschau POLITIK. Von a. b. Die Frage der Unabhängigkeit Syriens. Die inneren Widerstände gegen die Neuordnung in Syrien halten unverändert an. Zunächst sind die syrischen Nationalisten nach wie vor darüber empört, daß endgültig ein unabhängiger christlicher Staat Libanon aufgerichtet werden soll. Noch dazu gehört der Haupthafen Syriens Beirut, ebenso ein zweiter wichtiger Hafen, Tripolis, diesem Staate an, dem die Franzosen bei seiner Gründung auch folgende mohammedanische Gebiete des früheren türkischen Verwaltungsgebietes Damaskus: Baibeck, al Bika (der fruchtbarste Teil des Landes), Hasbaya und Raschaija zugeschlagen haben. Die syrischen Nationalisten verlangen, daß zumindest diese Bezirke an Syrien zurückgegeben werden. Wie bekannt, sind in Beirut schon blutige Unruhen wegen dieses Streites ausgebrochen. Insbesondere ist es der christliche nationale Führer, Dr. Schabander, der in Kairo in der Verbannung lebt und einen bedeutenden Einfluß in Syrien hat, der die Einverleibung des Libanon in den syrischen Staat verlangt. Von den Minderheiten im eigentlichen Syrien haben sich die Drusen vorläufig mit der Einverleibung ihres Gebietes in Syrien abgefunden und sowohl Sultan Pascha Afrasch, der Held des Aufstandes von 1925, wie auch der ebenfalls hochangesehene Führer Schekib Arslan, haben sich für die Vereinigung erklärt. Dagegen hegen die Aluiten in Latakia große Besorgnisse und bereiten im Geheimen, Nachrichten der französischen Orientzeitschrift »En Terre d'Islam« zufolge, eine bewaffnete Revolte vor. Eine besonders heikle Frage ist durch das Verlangen der Türkei, daß der »Sandschak«, Antiochia-Alexandrette vollkommene Autonomie erhalten soll (was einer verhüllten Abtretung gleichkommt) aufgeworfen worden. Die Entscheidung des Völkerbundes darüber ist zwar vertagt worden, da eine Kommission die Verhältnisse an Ort und Stelle prüfen wird, aber es ist sehr zweifelhaft, ob es dem Völkerbund gelingen wird, eine alle Teile befriedigende Lösung zu finden. Die Tragweite dieser Entscheidung ist nicht gering einzuschätzen. In formaler Hinsicht ist durch die Beschwerde der Türkei die ungelöste Rechtsfrage, wer die Souveränität über die Mandatsgebiete besitzt, angeschnitten worden. Es ist von Interesse, daß der Mandatar, Frankreich, ohne daß eine der sogenannten »Hauptmächte« (von denen heute zwei nicht im Völkerbund vertreten sind) dagegen Widerspruch erhob, die Entscheidung in dieser Frage dem Völkerbund zuschob, womit dessen Souveränität über dieses Mandatsgebiet anerkannt erscheint. Materiell liegt hier ein neuer Versuch vor, die territoriale Regelung, die nach dem Kriege getroffen worden ist, umzustoßen. Auch in diesem Streite, wie bei den vorhergegangenen Fällen, wird bei der Entscheidung wahrscheinlich die Kriegsmüdigkeit der einen Seite (Frankreich) und die Kriegsbereitschaft der anderen (Türkei) den Ausschlag geben. Dies ist nicht so gemeint, daß etwa Kemal dem ihm verbündeten Frankreich den Krieg erklären würde, falls die Entscheidung, wie anzunehmen, gegen die Türkei ausfallen wird. Wohl aber wird Frankreich bei einem syrisch-türkischen Konflikt keine Lust haben, seine Truppen ins Feuer zu senden. Wenn gesagt wurde, daß die Entscheidung wahrscheinlich gegen die Türkei ausfallen wird, so basiert diese Ansicht auf den Tatsachen der politischen Vorgeschichte und des Bevölkerungsstatus im Sandschak. Der Artikel 7 des seinerzeitigen Überein-