Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1937)
- Article
- Die Königliche Kommission
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2379786-2379953-2379955-2409995--24218-2410156- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Herren Daniel Auster, Vizebürgermeister von Jerusalem; G. MacLaren, Assistent des Bezirkskommissärs für Jerusalem; Miß Ridler, Regierungsinspektorin der Mädchenschulen, vernommen. Es sind außerdem unter Ausschluß der Öffentlichkeit die zwei Gehilfen des Gouverneurs von Jaffa, Pollock und Babcock, sowie der Direkter der Palästina-Post, Hudson, vernommen worden. Die Auslegung des Mandats. Die Aussagen des Herrn Leonard Stein, ehrenamtlichen Rechtsberaters der Jewish Agency, bezogen sich auf die Auslegung des Mandats. Er wies auf die im Mandat enthaltene doppelte Verpflichtung der Mandatarmacht hin, und auf die Bemerkung, daß beide Verpflichtungen von gleichem Gewicht seien, was nichts weiter bedeute, als daß sämtliche Verpflichtungen, gleichgültig welcher Natur, die gleiche Kraft haben. Er erklärte, daß man bei genauem Studium des Wortlautes des Mandats keinen Hinweis auf Verpflichtungen den Arabern gegenüber finden könne; während ven den Juden und anderen Volksteilen vielfach die Rede ist, ist eine Erwähnung der Araber absichtlich vermieden worden. Er hob hervor, daß die Tatsache, daß beide Teile der Balfour-Deklaration in gleicher Weise bindend sind, bedeutet, daß sie auch von gleicher Natur seien: die Verpflichtung, die Schaffung des jüdischen Nationalheims zu erleichtern, ist eine positive, die andere Verpflichtung aber nicht. Herr Stein zitierte einen Artikel von Churchill, der zur Zeit der Bestätigung des Mandats Minister war, in dem diese Punkte eingehend behandelt werden. Zu einer scharfen Auseinandersetzung kam es zwischen Herrn Stein und Sir H. Morris, als Ersterer zu einer Analyse der im Artikel 6 des Mandats erwähnten bürgerlichen und religiösen Rechte nichtjüdischer Gemeinschaften überging. 5fr H. Morris erging sich in abstrakten Argumenten bezüglich der Deutung der Worte »Rechte« und »Gemeinschaft«, offensichtlich in der Absicht, Stein zu verwirren, was ihm jedoch nicht gelang. Herr Stein erklärte, daß die Klausel betreffend Rechte der nicht jüdischen Gemeinschaften nicht das Bestimmungsrecht über Wahl der Einwanderer einschließe. Das Prinzip der wirtschaftlichen Absorptionsfähigkeit des Landes sei der einzige mit dem Mandat vereinbare Einwanderungsgrundsatz; die darauf basierte Politik sei vom Mandat gefordert. Herr Stein belegte seine These mit Zitaten aus offiziellen Veröffentlichungen der britischen Regierung, darunter aus dem Weißbuch vom Jahre 1922, dem Bericht der Verwaltung unter Sir Herbert Samuel, dem MacDonald-Schreiben an Dr. Weizmann, sowie den Erklärungen des britischen Vertreters vor der Permanenten Mandatskommission im Jahre 1930 und einer Erklärung des gegenwärtigen Hochkommissärs an arabische Führer während der letzten Unruhen, aus denen klar ersichtlich ist, daß das Prinzip der Absorptionsfähigkeit von Anbeginn an ein Grundsatz der britischen Politik war. Ferner unterzog Herr Stein die betreffenden Bestimmungen des Mandats, der Balfour-Deklaration und anderer Dokumente einer genauen Analyse und stellte im Endergebnis fest, daß die »Rechte der bestehenden nichtjüdischen Gemeinschaften« auf keinen Fall so ausgelegt werden können, als ob die Absicht bestünde, die Juden in der Minorität zu halten. 5fr H. Morris, sowie Lord Peel und 5fr L. Hammond, stellten zahlreiche eindringliche Fragen an den Zeugen, die Herr Stein klar beantwortete. Zum Schluß bemerkte Lord Peel lächelnd, daß nach Steins geschickter Auseinandersetzung des Mandats, die drei Stunden in Anspruch genommen hatte, das Mandat noch unverständlicher erscheine als vorher.