Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1936)
- Article
- Die Kinder der Altstadt von Jerusalem
- Date
- 1936-12-01
- Page
- Seite 612 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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fi*l 9 Was die Strafen anbelangt, so müssen wir zuerst erwähnen, daß in Palästina eine Jugendgerichtsbarkeit besteht (Juvenile Offence Order). In der Voruntersuchung erfolgt eine behördliche Untersuchung des sozialen Milieus. Einige Fälle von geringer Bedeutung werden niedergeschlagen. Strafen sind: 1. Bewährungsfrist, eine Art Schutzaufsieht, genannt »Probation« (Bewährung), die von einem Beamten (Probation Officer) ausgeübt wird. Wöchentliche oder monatliche Meldung, ferner Unterbringung außerhalb des Elternhauses können angeordnet werden. Die Bewährungsfrist wird meistens mit ein bis. zwei Jahren bemessen. 2. Geldstrafe. 3. Züchtigung durch Streiche, die leider noch besteht. 4. Jugendgefängnis in Tul-Karem, aus dem bei guter Führung eine vorzeitige Entlassung möglich ist. 22 Fälle erhielten Bewährung, sechs davon kamen später wegen eines neuen Deliktes nach Tul-Karem, zwei sogleich ins Jugendgefängnis. Die Mehrzahl führte sich in der Bewährung gut auf. Als Zusammenfassung geben wir eine Tabelle der ursächlichen Faktoren der Jugendverwahrlosung und -kriminalität, wie sie sich aus unserer Untersuchung ergaben. Anlage~Faktoren: Milieu-Faktoren: Schwachsinn. Krankheit der Eltern. Psychopathie. Kriminalität der Eltern. Gehirnerkrankung in früher Kindheit. Armut. Psychische Abnormalität der Eltern (Be- Ungünstige Wohnverhältnisse, lastung). Mangelnde Reinlichkeit. Streit in der Familie. Mangelnde Bildung der Eltern. Frühes Heiratsalter der Mütter. Geringe Schulbildung der Kinder. Früher Eintritt ins Erwerbsleben. Arbeitslosigkeit. Straßenleben. Schlechte Einflüsse (Geschwister, Kameraden). Die Analyse der oben angeführten Faktoren hat bereits einen so großen Raum beansprucht, daß wir an dieser Stelle einzelne Fälle nicht illustrieren können, so lehrreich dies auch wäre. Im allgemeinen können wir sagen, daß in unserer Untersuchung, für die ja das beschriebene Milieu3 so bestimmend ist, kaum reine Anlagefälle vorkommen. Als einzigen können wir jenen Fall anerkennen, wo ein Junge aus geachteter Familie und relativ sauberer Umgebung, aber selbst debil eine Affekthandlung (Tätlichkeit) begeht. Sonst sind zahlreiche Fälle sowohl durch Anlage als auch durch Milieu bestimmt, wobei das Milieu das Ausschlaggebende ist, denn Kinder mit geringer Defektivität würden ohne die ungünstigen Faktoren des Milieus nie kriminell werden. Die Mehrzahl der Fälle sind überhaupt reine Milieu-Fälle. Wir müssen hier eine besondere Form der Milieu-Verwahrlosung herausheben, nämlich die häufige Bandenbildung, die bei psychisch primitiven und charakterlich ungefestigten Menschen zu einer psychischen Infektion im Sinne der Assozialität führt, die wir »Kontakt-Verwahrlosung« nennen wollen. Psychopathie kommt scheinbar bei den Kindern weniger vor als Geistesschwäche. Wenn wir mit Homburger die Ängstlichen, Willensschwachen und Haltlosen, die Gemütsarmen, Reizbaren und Disharmonischen unterscheiden, so kommt die 3 Ergänzend ist zu diesem Milieu zu bemerken, daß es auch manche Züge von Angleichung« an die arabische Umwelt aufweist.