Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 8 (August 1936)
- Article
- Handelspolitische Neuorientierung Palästinas
- Date
- 1936-08-01
- Page
- Seite 386 (sequence 4)
- Language
- German
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solcher Kapitaleinfuhr ab, da sie größenmäßig nicht in die Wagschale fällt und für unsere Problemstellung mcht so wichtig ist.) Nehmen wir an, Palästina stehe mit nur zwei anderen Ländern in Außenhandelsbeziehungen; die Importe aus dem einen Lande »V« stellten lediglich Vermögenseinfuhr, die aus dem anderen Lande »W« lediglich eigentliche Einfuhr dar. Dann kann offenbar die Bilanz gegenüber »V« unbedenklich zu 100% passiv sein; die Bilanz gegenüber »W« dagegen muß zu 100% ausgeglichen sein. Nehmen wir weiter an, »W« bereite der Ausfuhr aus Palästina Hemmnisse, z. B. durch einen Zitruszoll, und dadurch käme die Zahlungsbilanz Palästinas aus dem Gleichgewicht. Führt jetzt Palästina ein Zwangsclaering ein, das seine Exporte erhöht und gegen beide Lähcler gleichmäßig gilt, so wird »W« weniger von Palästina zu kaufen brauchen, als vor der Gleichgewichtsstörung, weil ja ein Teil der vorher nach »W« exportierten Waren jetzt »V« aufgezwungen wird. Wie kann »V« diese Exporte bezahlen? Nur dadurch, dal? es einen Teil seiner Importerlöse, die es von Palästina bekommt, zur Bezahlung verwendet, statt sie wie bisher seinen jüdischen Kapitalistenemigranten zu überlassen. Palästinas Handelsbilanz mit »V« wird also dadurch aktiviert, daß der Vermögenstransfer aus »V« schrumpft, eine gewiß unerwünschte Konsequenz. Denn mit der Vermögenseinwanderung ist nicht nur die Immigration der Kapitalisten selbst verbunden, sondern von ihr ist auch die Neuschaffung von soundsoviel Arbeitsplätzen für Zertifikatseinwanderer abhängig, die durch die Investierung dieses Kapitals beschäftigt werden. — Die ideale Lösung unseres Dilemmas bestände darin, die Vermögenseinfuhr aus dem Gesamtimport eines jeden Landes auszusondern und nur auf den Rest das Clearingprinzip, und zwar nun natürlich im Verhältnis 1:1, anzuwenden. Wir haben bisher nur von W a r e n ein- und -ausfuhr gesprochen. Für die Zahlungsbilanz stehen aber den Warenbewegungen die sogenannten unsichtbaren Importe und Exporte gleich, wie Touristenausgaben, Versicherungs- und Frachtzahlungen ins Ausland usw. Das Clearing dürfte daher kein bloßes Warenclearing sein, sondern müßte alle Devisenzahlungen von und nach dem Auslande erfassen. Es wäre also mit voller Devisenzwangswirtschaft verbunden. Ob ein solches Regime in einem unentwickelten Lande, wie Palästina durchführbar wäre, erscheint uns zweifelhaft. Auch in normalen Zeiten hat sich eine wirksame Grenzkontrolle des Personenverkehrs als unmöglich erwiesen, hat ein üppiger illegaler Handel mit Gold in den Straßen der Städte des Landes fast ungehindert geblüht. Und würde die mit einer Devisenzwangswirtschaft unvermeidlich verbundene Aufblähung der amtlichen Bürokratie und der »toten Kosten« des Betriebs die Wirtschaft des Landes und ihre Entwicklung nicht mehr schädigen, als das Clearing ihr nützen würde? — Gegen ein solches System sprechen also gewichtige Bedenken, die auch dann gelten, wenn es gelingen sollte, die Nichtberücksichtigung des Sondercharakters der »Vermögenseinfuhr« praktisch durch entsprechende Vertragsbestimmungen zu vermeiden. Ein Präzedenz zu derartigen Abmachungen ist uns jedenfalls nicht bekannt. Nun hat die Jewish Agency in dem Begleitbriefe vom 30. IV. 1936, zu dem der Mandatskommission des Völkerbundes einzureichenden Memorandum, der dieser Tage veröffentlicht wurde6, andere Vorschläge zur Neuordnung unserer Handelspolitik gemacht. Entweder solle ein System des Doppeltarifs für Einfuhrzölle eingeführt werden, wobei die niedrigeren Sätze fürdie Staaten gelten sollten, die sich verpflichten, in gewissem Verhältnis zu ihren Importen nach Palästina Waren von Palästina zu kaufen. Oder es sollten Einfuhrkontingente angewendet werden. Der Brief fährt fort: »In keiner der beiden Regelungen ist eine Differenzierung zu erblicken, da es allen Staaten 6 »Dawar«, 1. VI. 1936, S. 3364.