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Palästina · 1936-02-01 · Heft 2 (Februar 1936) · p. Seite 83

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Journal
Palästina
Volume
19 (1936)
Issue
Heft 2 (Februar 1936)
Article
Ein Vorschlag zur Unterbidung des Lohndumpings durch außer-palästinensische Araber
Date
1936-02-01
Page
Seite 83 (sequence 2)
Language
German
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Arbeiterschaft zu unterbieten, ebenso setzt diese Hebung des Nievaus der palästinensischen Araber ihrerseits voraus, daß der Unterbietung durch außerpalästinensische Rassen- und Religionsgenossen aus den Nachbarländern ein Riegel vorgeschoben wird. (Vergleiche zu dem ganzen Problemkomplex den ausgezeichneten, auch heute noch gültigen Aufsatz von Arlosoroff: Zum Problem der jüdisch-arabischen »Einheitsorganisation«. »Palästina« 1927, Seite 363.) Ein wirksamer Schutz gegen die Einschmuggelung billiger Arbeitskraft über die Landgrenzen liegt daher im Interesse der jüdischen wie der arabischen Arbeiterschaft Palästinas. Nun zeigen die Tatsachen, daß eine entsprechende Grenzüberwachung so gut wie unmöglich ist» und die Regierung hat dies auch schon selbst zugegeben. Wir schlagen im folgenden eine Verwaltungsmaßnahme vor, die nach unserer Ansicht einen voll wirksamen und nicht übermäßig kostspieligen Ersatz, ein Mittel zur Sperrung des Arbeitsmarktes gegen unerwünschte Einwanderung darstellt. Der Plan, dessen Grundgedanken wir hiermit zur Diskussion stellen, ist natürlich in vielen Beziehungen modifizierbar und wahrscheinlich verbesserungsfähig und wir wollen uns auf Einzelheiten keineswegs festlegen.. Die Regierung müßte ein Gesetz erlassen, wonach alle Arbeitgeber in Stadt und Land unter Androhung hoher Strafen verpflichtet sind, nur solche Arbeitnehmer (praktisch können die Angestellten von der Regelung ausgenommen werden, da deren Arbeitsplätze durch Hauranier usw. nicht bedroht sind) zu beschäftigen, die ihre Arbeitskarte vorweisen. Diese Karte soll als Identitätsnachweis dienen, also auf den Namen des Arbeiters lauten. Zur Vermeidung von mißbräuchlicher Benutzung einer Karte durch mehrere Arbeiter müßte jeder Arbeitgeber Beginn und Ende der Beschäftigungszeit auf der Karte vermerken. Unterschrift und Lichtbild des Arbeitnehmers auf der Karte ist zur Zeit wohl noch nicht durchzuführen. In den wirtschaftlich fortgeschritteneren Ländern dienen dejn Ziel der Identifizierung des Arbeitnehmers vielfach Ausweise für soziale Einrichtungen, wie Arbeitslosenfürsorge, Kranken-, Unfall-, Invaliditäts-, Altersversicherung. Sollte in Palästina einmal eine solche allgemeine obligatorische Sozialversicherung eingeführt werden, so könnten die Kosten der Ausgabe der Arbeitskarte gespart werden. Bezüglich der Verteilung der Arbeitskarten ist getrennt zu überlegen, wie die erstmalige und wie die spätere, laufende Verteilung erfolgen soll. Ferner ist zu erwägen, durch wen die Karte dem Arbeiter zugestellt werden soll. I. Die erstmalige Ausgabe der Arbeitskarten. Zunächst kommt es darauf an, den Hauptzweck des ganzen Planes zu erfüllen, nämlich den palästinensischen Arbeitsplatz dem palästinensischen Arbeiter zu sichern (wobei auch der Jude gemäß dem Mandat als Inländer anzusehen ist — darüber unten). Die Ausscheidung der außerpalästinensischen Araber kann an der Arbeitsstätte kaum erfolgen; der Pardeßbesitzer zum Beispiel ist an Herkunft und Nationalität seiner Pflücker und Packer nicht interessiert; außerdem kann er, wie sogar der Regierungsbeamte, von dem einzelnen Arbeiter beschwindelt werden. Am besten wird man wahrscheinlich bei landwirtschaftlicher und städtischer Arbeit verschieden verfahren: für die Landarbeiter werden die Karten vom Mukhtar des Heimatdorfes, eventuell unter Kontrolle eines Regierungsbeamten, verteilt; für die städtischen Arbeiter erhalten die Fachgewerkschaften die Karten entsprechend ihrer Mitgliederzahl und einem zusätzlichen Block für die bisher Unorganisierten. Da die Gewerkschaften, jüdische wie arabische, mit* dem Prinzip des Planes, der in ihrem Interesse ist, einverstanden sein dürften, kann ihnen die Verteilung der Karten unbedenklich anvertraut werden. Gegen eine mißbräuchliche Ausnutzung der den Gewerkschaften damit ge-

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