Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1936)
- Article
- Rechtshinweise für die Erwerbstätigkeit in Palästina
- Date
- 1936-02-01
- Page
- Seite 62 (sequence 2)
- Language
- German
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16 Jahren, deren Unterhalt durch eine öffentliche Anstalt in Palästina getragen wird» bis sie sich selbst ernähren können. IL Geistliche mit gesichertem Unterhalt. III. Studenten. Kategorie C. Personen, die eine Anstellung in Palästina haben. Hinsichtlich dieser Gruppe besteht ein Numerus clausus: die Einwanderungsbehörde bestimmt jeweils für sechs Monate die Zahl dieser sogenannten Arbeiterzertifikate. Kategorie D. Angehörige palästinensischer Staatsangehöriger oder solcher Personen, die Erlaubnis zu dauerndem Aufenthalt haben, und Angehörige von Einwanderern der Gruppen A, BI und C. Verboten ist die Einreise nach Palästina für Geisteskranke, die öffentliche Ordnung Gefährdende, Prostituierte, Personen, die der öffentlichen Wohlfahrt zur Last fallen würden sowie solche, die den ihnen auferlegten Bedingungen der Einwanderungsbehörde nicht Folge leisten oder eine verlangte ärztliche Beobachtung, Desinfektion, Impfung und dergleichen verweigern. Die Einreisegebühr beträgt £P 1.— für Erwachsene, £P 0,200 für Kinder unter 16 Jahren. Jede Impfung kostet £P 0,050. Die britischen Konsuln pflegen die Erteilung des Einreisevisums an Touristen häufig von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen (meist £P 60.— ); bisweilen wird auch der Nachweis ausreichender Existenzmittel für den Aufenthalt in Palästina verlangt. Da ein polizeiliches Meldewesen im Lande nicht besteht, ist es Touristen manchmal gelungen, über die Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus in Palästina zu bleiben. In solchem Falle verfällt die dem britischen Konsul im Auslande geleistete Sicherheit, wenn nicht der Tourist nachträglich die Erlaubnis zu dauerndem Aufenthalt in Palästina erhält: diese Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller im Zeitpunkt des Antrages als Einwanderer nach Palästina zu kommen berechtigt wäre. Der Antrag ist tunlichts vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Einwanderergut (persönliche und Haushaltungsgegenstände, Handwerks- und Berufswerkzeuge, Siedlungsgeräte usw.) ist vom Einfuhrzoll befreit, wenn es binnen 90 Tagen nach der Einreise des Einwanderers eingeführt und sofort nach der Ankunft angemeldet wird. Allgemeines über die Ausübung von Berufen. Fremde, das heißt Personen, die nicht die Erlaubnis zu dauerndem Aufenthalt in Palästina besitzen, sind in der Berufsausübung beschränkt. Nach der Licence Ordinance 1934 werden Lizenzen, die für eine große Reihe von Berufen und Gewerbebetrieben vorgeschrieben sind, nur an Personen mit Wohnsitz und Berechtigung zu dauerndem Aufenthalt in Palästina erteilt. Auch die Annahme von Arbeit ist den Touristen grundsätzlich untersagt; sie kann ihnen vom Wanderungsamt der Regierung gestattet werden, wenn der Arbeitgeber für ihre rechtzeitige Abreise beim Ablauf der Aufenthaltserlaubnis Sicherheit leistet. Eine Ausnahme hievon gilt für Künstler (Musiker, Schauspieler) und Personen, deren Anstellung in Palästina ihrer Art nach nur vorübergehend ist. Das Anzeigen- und Werbungswesen ist in den Advertisements Ordinances 1920 bis 1933 geregelt. Jedes Schild von Angehörigen freier Berufe oder Gewerbetreibenden, jeder Anschlag und jedes Plakat bedürfen der Genehmigung der Kommunalverwaltung, die dafür eine Gebühr erhebt. Ausgenommen sind Schilder an Geschäftsräumen, auf denen der Name und Geschäftsbetrieb des Inhabers verzeichnet sind. Freie Berufe» Die Ausübung der meisten freien Berufe ist von der Erlangung einer Lizenz abhängig. Der palästinensische Rechtsanwalt braucht eine Lizenz. Im Auslande graduierte Juristen unterziehen sich der »Foreign Advocates' Examination«.,, die jährlieh: stattfindet.