Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1936)
- Article
- Die Industrialisierung Palästinas
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2379786-2379939-2379941-2406760--21827-2406913- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
eingeführt wurden, die im Lande produziert werden könnten. Um aber eine solche Produktionserweiterung zu erlangen, müßten auf dem Gebiete der Preisgestaltung Änderungen vor sich gehen, die eine Rentabilität sichern. Erweiterung des inneren Marktes durch Einwanderung, Besserung der Lage der Agrarbevölkerung (Fellachen) und Sicherung dieses Marktes für die Industrie durch wirtschaftspolitische Maßnahmen (selbstverständlich in dem Maße, in dem die Industrie qualitativ und im Preise unter normalen Bedingungen konkurrenzfähig ist) sind die grundlegenden Probleme der palästinensischen Industrie. Das Volksvermögen und das Volkseinkommen Palästinas Versuch einer volkswirtschaftlichen Bilanz« Von Dr* J. Adler, Tel Aviv* Zwei für die Wirtschaftswissenschaft, die Wirtschaftspolitik und die Wirtschaftspraxis eines - jeden Landes außerordentlich wichtige Zahlengrößen sind das »Volksvermögen« und das »Volkseinkommen«, im ganzen sowohl als auch in ihrer Zusammensetzung. In nachstehenden Ausführungen wird versucht, beides für Palästina zu berechnen. Unter dem Volksvermögen verstehen wir die Summe der innerhalb eines Staatsgebietes vorhandenen öffentlichen und privaten Vermögenswerte, wobei jedoch üblicherweise der Nettowert von Grund und Boden nicht mitgerechnet wird. Zum Volksvermögen sind die Forderungen, die man an das Ausland hat, hinzuzuzählen, dagegen die Beträge, die man dem Auslande schuldet, abzuziehen. Rein schematisch wird daher das Volksvermögen eines Landes sich in der Regel folgendermaßen zusammensetzen: a) Investierungswert (ohne den reinen Bodenwert) der 1. land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, 2. Bergwerke, Steinbrüche, Erdölbohrungen usw., 3. Industrie- und Handwerksbetriebe, 4. Handels-, Bank- und Versicherungsbetriebe, 5. Verkehrsbetriebe und Verkehrseinrichtungen; b) Warenvorräte (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigwaren), für eigenen Bedarf wie zur Weiterveräußerung, im Besitze der unter a) genannten Betriebe und Einrichtungen, nach dem Marktwert; c) Baukostenwert (ohne den reinen Bodenwert) sämtlicher Gebäude, soweit nicht schon unter a) mitgerechnet; d) private Sachwerte (Haushalteinrichtungen, persönliche Effekten, Privatautomobile, Juwelen, Kunstwerke usw.) sowie Besitz der Museen, Bibliotheken usw., sämtlich nach dem Zeitwert; e) Gold- und Devisenbesitz in öffentlicher wie in privater Hand; f) öffentliche und private Forderungen an das Ausland, einschließlich der Anteile an ausländischen Unternehmungen sowie ausländische Wertpapiere, jedoch ohne die schon unter e) erwähnten Devisen. Die Summe der Posten a) bis f) ergibt das Bruttovolksvermögen. Zieht man von diesem die öffentliche und private Verschuldung ans Ausland ab, so resultiert das Nettovolksvermögen (ohne den reinen Bodenwert). Inländische Bank- und Versicherungsguthaben, Hypotheken, Außenstände, Wertpapiere erscheinen in der obigen Aufstellung