Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 11 (November 1935)
- Article
- Einiges über Staubecken
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 601 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2379786-2379926-2379937-2406222--21444-2406404- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
nicht abdrucken können. Wir entnehmen daraus, daß in Spanien beschlossen wurde, die gesamte Wasserwirtschaft den Erfordernissen der Landwirtschaft anzupassen. In erster Reihe sollen in einem bestimmten Gebiet zunächst 382 Stauanlagen zur Wässerung von 12.8 Millionen Dunam erreicht werden. Der Regenfall ist kleiner, als in Palästina. Die Vorarbeiten betragen 6 bis 8% der Gesamtkosten, die mit 8.4 £ per Dunam berechnet sind, die sich durch Geldbeschaffungskosten u. dgl. auf 11 £ per Dunam erhöhen werden. 15 Jahre Keren Hajessod Der Keren Hajessod feiert sein 15jähriges Jubiläum. Aus der Zeit nach der Mandatserteilung stammend, in der von der Zionistischen Exekutive große konstruktive Pläne entworfen wurden, ist er allein damals Wirklichkeit geworden. Seine Tätigkeit in Palästina, über die in dieser Zeitschrift laufend berichtet wird, hat, mit der des KKL. vereint, die Grundlagen geschaffen, auf denen das heutige Jischuw ruht; er hat so seinen Namen »Grund«- (auch »Grundlegungs«-) Fonds gerechtfertigt. Die Arbeit für die Aufbringung seiner Mittel eint Zionisten und Nichtzionisten; die Propaganda für ihn hat das meiste dazu beigetragen, daß die Idee der Wiedergeburt des jüdischen Volkes durch Arbeit und Opfer immer weitere Kreise der Judenschaft erfaßt. An die Glückwünsche, die zu dieser Feier der Leitung des Fonds von den geistigen und politischen Führern der Judenschaft der ganzen Welt übermittelt werden, reihen wir auch den unsrigen. Wir sind überdies dem Direktorium des K. H. auch dafür dankbar, daß es seit dem Zeitpunkt des Wiedererscheinens dieser Zeitschrift (1927) ein besonderes Interesse an ihr genommen hat. Die Redaktion. Rundschau Rechtsleben« Von Dr* Moritz Bileski, Haifa. Durch die Short Term Crops Loan (Security) - Ordinance ist für Banken oder Gesellschaften, die eine entsprechende Ermächtigung vom High Commissioner erhalten, die Möglichkeit geschaffen worden, Pfandrechte an landwirtschaftlichen Produkten für kurzfristige Anleihen durch schriftlichen Vertrag zu erhalten. Zum Schutze des Pfandgläubigers und des Publikums ist die Registrierung solcher Verpfändungen beim District Commissioner vorgeschrieben. Damit ist also die moderne Form des Register-Pfandrechtes, die bisher schon für Verbindlichkeiten von Gesellschaften und Genossenschaften vorgesehen war, für das Gebiet des kurzfristigen landwirtschaftlichen Kredites eingeführt worden» Allerdings wären gewisse Ergänzungen der Gesetzgebung über das Register-Pfandrecht erwünscht. Z. B. fehlt jede Vorschrift des Gesetzes über die Art der Realisierung des Pfandrechtes. Auf dem Gebiete des Gewerberechtes ist die Einführung der Lizenzpflicht für Pfandleih-Geschäfte zu erwähnen. Eine neue Advocates- (Amendment-) O r d i n a n c e beseitigt in erheblichem Umfange die Wirkungen des höchstgerichtlichen Urteils (vgl. diese Zeitschrift, Jahrgang 1935, S. 473), welches die Tätigkeit der Petition-Writers in Grundbuchange-