Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1935)
- Article
- Ausweisung und Asylschutz der Ausländer in Palästina
- Date
- 1935-08-01
- Page
- Seite 449 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2379786-2379926-2379935-2405390--20859-2405690- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
obigen Ausführungen entwickelten Grundsätze von der Verwaltungsbehörde verletzt sind. Andere Möglichkeiten der Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung oder ihrer Vollziehung gibt es nicht, da im Gegensatz zu dem entwickelten Auslieferungsverfahren Palästinas sein Ausweisungsverfahren jeglicher Rechtsgarantien ermangelt. Man muß sich darauf verlassen, daß die englische Verwaltung, nötigenfalls auf die natürlich gestatteten Gegenvorstellungen hin, selbst darüber wacht, daß keiner der aus dem Völkerrecht oder innerem palästinensischem Rechte sich ergebenden Grundsätze, die zu einer Einschränkung der Verweisungsbefugnis führen, verletzt wird. Die öffentlichen Finanzen Palästinas Von Joseph L* Cohen, London. Die Regierung Palästinas ist in einer einzigartigen Lage. Ihre gesamte auswärtige Verschuldung beträgt ca. A]/2 Millionen Pfund, indes sie beiläufig 6 Millionen Pfund Überschüsse angesammelt hat. Sie könnte daher ihre gesamte Schuld bezahlen und es bliebe ihr noch ein Überschuß. Es gibt kein Land der Welt, das seine äußere und innere Schuld derart tilgen könnte. Überdies machen die jährlichen Überschüsse gegenwärtig ca. 2 Millionen Pfund aus. Das ungemeine Wachstum der Einnahmen kann durch einen Vergleich mit den jährlichen Durchschnittseingängen der Jahre 1921—23 illustriert werden. In dieser Periode war der Jahresdurchschnitt 1,375.000 £P, in der Dreijahrperiode 1932/34 war er 3,075.000 £P. Die Durchschnittsausgaben per Jahr waren in diesen beiden Perioden 1,400.000 £P und 2,494.000 £P. Während das Einkommen um 123% wuchs, stiegen die Ausgaben nur um 75%. Diese Verhältnisse, so vorteilhaft sie auch vom Standpunkt der Regierung sein mögen, sind weit entfernt davon, für jene annehmbar zu sein, die das Land so rasch als möglich entwickelt sehen wollen. Ist es für die Regierung ein Selbstzweck, Überschüsse anzuhäufen? Die Frage drängt sich auf: Was sind dabei die Absichten der Regierung? Zwei Probleme stellen sich dabei zur Erwägung, jenes des Nachteiles der Anhäufung von Überschüssen und das des städtischen Anleihewesens. Der Nachteil der Überschüsse bei den öffentlichen Finanzen. Das Colonial Office gab die Richtschnur, daß alle Kolonien und Länder, die unter seine Kontrolle kommen, sich bemühen sollten, einen Überschuß in der Höhe der Ausgaben für ein Jahr anzusammeln. Die Regierung Palästinas hat ihre Instruktion weit überholt. Sie hat schon einen Überschuß angesammelt, der einer Ausgabe von zwei Jahren entspricht und es besteht die Gefahr, daß sie, bevor sie dieser Entwicklung Halt gebieten kann, einen solchen für Ausgaben von drei öder vier Jahren angesammelt haben wird. W elches sind Bedeutung und W ert einer solchen Politik? Die Ansammlung eines vernünftigen Überschusses wurde damit begründet, daß er für die Regierung einen Notpfennig für eine