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Palästina · 1935-04-01 · Heft 4 (April 1935) · p. Seite 191

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
18 (1935)
Issue
Heft 4 (April 1935)
Article
Die Urbarmachung des Huleh-Gebietes
Date
1935-04-01
Page
Seite 191 (sequence 6)
Language
German
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weiter helfen werden) ziemlich gelitten hat, wieder einmal eine ideale, große und heroische Aufgabe gestellt wird, an der sie sich begeistern, kräftigen und bewähren kann. Und schließlich würde hier den verschiedenen miteinander um Anhang, Geltung und Macht ringenden Richtungen Gelegenheit gegeben werden, anstatt durch Reden und Versammlungssprengungen durch harte, zähe und opfervolle Arbeit zu beweisen, wer das Recht hat, den Vorrang und die Führung für sich in Anspruch zu nehmen. Auch diese Wirkung des. nationalen freiwilligen Arbeitsdienstes wäre bestimmt nicht zu verachten. Gewiß darf man sich nicht darüber täuschen, daß der Verwirklichung meines Vorschlages auch dann, wenn er den maßgebenden jüdischen Faktoren richtig erscheinen sollte, mancherlei bedeutende Hindernisse entgegenstehen. Als das wichtigste erscheint mir die Schwierigkeit, die Zustimmung des Einwanderungsdepartements zu erlangen. Hier wird es einer entschiedenen Anstrengung der neuen Exekutive bedürfen. Aber auch wenn es dieser gelingt, der Forderung selbst zum Siege zu verhelfen, so werden doch zweifellos Sicherheiten geboten werden müssen, daß die Zulassung der Arbeitslegionäre außerhalb des Schedules tatsächlich und ausschließlich der Urbarmachung zugute kommt und nicht zu Umgehungen der Einwanderungsvorschriften — ob man sie nun an sich billigt oder nicht — ausgenützt wird. Das könnte etwa in der Weise geschehen, daß die Einreisebewilligung ausschließlich für die Dauer des Arbeitsdienstes Geltung hat und erst nach Ableistung der Dienstzeit in das Zertifikat umgewandelt wird; im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsdienste hätte sie sofort zu erlöschen. Nur wenn die Fortsetzung der Arbeit durch eine bei ihrer Verrichtung zugezogene Krankheit oder einen Unfall unmöglich geworden ist, soll ein Ersatz durch im Lande befindliche Kräfte möglich sein. Auch müßten sich alle verantwortlichen .Stellen, insbesondere die Siedlungsgenossenschaften und alle Unternehmungen der Arbeiterschaft sowie die Mitglieder der Kolonisten- und Industrieverbände verpflichten, Legionäre, welche die Arbeit unberechtigt verlassen haben, auf keinen Fall bei sich aufzunehmen. Auf andere, weniger wichtige Hindernisse und auf Einzelheiten der Organisation einzugehen, möchte ich vorläufig absichtlich unterlassen. Wenn einmal das Prinzip feststeht, wird die Anwendung der anderwärts bereits gemachten Erfahrungen auf die besonderen Verhältnisse Palästinas keine allzu großen Schwierigkeiten bereiten. Dagegen soll es der Zweck meiner Darlegungen sein, die ganze Frage aus einem wichtigen und beispielgebenden Anlasse zur grundsätzlichen Diskussion zu stellen. Ich halte es dabei für durchaus möglich, daß manche meiner Voraussetzungen sich als zu optimistisch erweisen werden. Aber auch wenn das der Fall sein sollte, so dürften doch die großen Vorteile, welche dem Kolonisationswerke Palästinas aus der Einführung des nationalen freiwilligen Arbeitsdienstes unmittelbar und mittelbar winken, die Hoffnung gerechtfertigt erscheinen lassen, daß die sachlich zuständigen Faktoren meinen Vorschlag einer ernsten und objektiven Prüfung unterziehen und zu ihm Stellung nehmen werden.

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