Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 3 (März 1935)
- Article
- Das Fehlen städtebaulicher Erkenntnisse u. Gesetzesvorschriften in der Entwicklung Palästinas
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 133 (sequence 5)
- Language
- German
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2. Stadtplanung. Hier sollte rechtzeitige Anlegung oder in Verfügunghaltung von Verkehrsflächen vorgesehen sein, Beispiel: Die viel zu schmalen Straßen Tel-Avivs können den Verkehr nicht bewältigen. Folge: Die Regierung verbietet daher die Einstellung zusätzlicher Autobusse. Ergebnis: Unmöglichkeit der Verkehrsbewältigung für die arbeitende Bevölkerung, kein Mitkommen zu Hauptverkehrszeiten. Gleiches gilt auch von den Ausfallsstrecken. (Die Arbeiter des Vorortes Ramat-Gan können bei Arbeitsschluß bis zu einer Stunde warten, um einen Fahrplatz zu erhalten.) 3. Ausweisung von Erholungsplätzen (Grünflächen). Beispiel: In Jerusalem und Tel-Aviv gibt es keine Plätze oder Parkanlagen, die der Bevölkerung, die noch dazu am arbeitsfreien Sabbath nicht hinausfahren kann, zur Erholung dienen. Daß derartige Parkanlagen sehr wohl auch in dem Klima Palästinas möglich sind, beweist der Stadtpark der kleinen arabischen Stadt Ramien. 4. Ausweisung von Marktplätzen. Die katastrophalen Zustände, die durch geringe Größe und große Entfe'rnung der Marktplätze vom Wohnviertel verschuldet werden, schildert Dr. Schwarz (»Jüd. Rundschau« Nr. 4, 11/1/35). 5. Erstellung von Schulen, Gebethäusern und Sportplätzen möglichst innerhalb eines abgeschlossenen Viertels, um auch hier weite Wege zu ersparen. Dieses Problem ist gerade in jüdischen Städten, in denen am Sabbath Verkehrsruhe herrscht, besonders zu berücksichtigen. 6. Trennung von W o h n- und Industrieflächen. Es dürfen Fabriken mit schädlichen Abgasen, Werkstätten, deren Betrieb mit Lärm verbunden ist, nicht innerhalb des geschlossenen Wohngebietes liegen. Es sind hier in kurzen Formulierungen nur einige Gesichtspunkte willkürlich herausgegriffen, die noch weitgehend vermehrt und detailliert werden könnten. Zweck dieses Aufsatzes soll aber nur sein, die verantwortlichen Staats- und Stadtstellen darauf aufmerksam zu machen, hier endlich ein gesetzgeberisches Machtwort zu sprechen. Von der Regierung werden wohl kaum weitgehende Gesetze, die über das Mindestmaß sanitärer Forderungen hinausgehen, erwartet werden können. Aufgabe der jüdischen Kommunal Verwaltungen müßte daher sein, innerhalb ihrer Gebiete Gesetze zu schaffen, durch die die An- Siedlung planmäßig erfolgt, um in Zukunft Mißstände geschilderter Art zu vermeiden. Es muß aber betont werden, diese Bestimmung möglichst elastisch zu schaffen, da die gesamte Initiative des freien Marktes nicht erschwert werden darf, wo Förderung von Regierungsstellen (staatlich geförderte Bautätigkeit sowohl im Hochals auch Straßenbau) auch nicht im geringsten zu erhoffen ist. Die Probleme im Mandatsland Palästina sind besonders schwierig, aber sie können gemeistert werden.