Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 3 (März 1935)
- Article
- Das Fehlen städtebaulicher Erkenntnisse u. Gesetzesvorschriften in der Entwicklung Palästinas
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 132 (sequence 4)
- Language
- German
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-| dies schätzungsweise ermittelt werden konnte, 26.000 Einwanderer, der Rest Bewohner der Kolonien oder der anderen Orte, die durch die günstigeren Verdienstmöglichkeiten vom Lande in die Stadt gelockt wurden. Das Verhältnis von Stadtzur Landbevölkerung ist in diesem Zusammenhang von Interesse. Preußen England IL S. A* Alt-Österreich (Gem. üb. 2000) 1849 26.5% 1850 50% 1870 20.9% 1843 20% 1871 32.3% 1901 70% 1890 29.1% 1890 37.4% 1900 55.6% 1900 33.1% 1900 41.4% Palästina (Juden) Ende 1931 Ende 1934 In Städten 128.500 74% 244.000 79% Auf dem Lande 46.500 26% 66.000 21% Die Begleiterscheinungen dieses schnellen Anwachsens der drei Hauptstädte Palästinas durch die große Neuansiedlung von Menschen sind größtenteils bekannt und es sollen hier lediglich an einigen Beispielen, die sich auf Ansiedlung, Wohnung, Stadterweiterung beziehen, Hauptmängel gezeigt werden, um Wege zu weisen, wie in Zukunft ähnliche Mißstände herabgemindert werden können. Eines der Hauptprobleme, durch die Stadtplanung und -erweiterung am meisten leiden, sind die mit dem Grundbesitz verknüpften Fragen, das heißt Wertsteigerung, hiedurch hervorgerufene Spekulation, ungünstige Parzellierung, Ausnutzung der Bebaubarkeit bis zum letzten, und damit zusammenhängende Probleme. Über die Schäden und Nachteile, die hiedurch entstehen, ist bereits so viel geschrieben worden, daß hierauf nicht näher eingegangen zu werden braucht. Abhilfe kann hier nur durch progressive gesetzliche Maßnahmen möglich sein. Einige Winke, deren Erfahrung in Amerika usw. bekannt sind, sollen hier kurz gegeben werden, ihre Durchführung wird lediglich auf amtlichem Wege möglich sein können. (Siehe hiezu Zeitschrift Palästina, Heft 1, 1935, Kaufmann, »Wege städtischer Siedlung«. Auch diese Abhilfsmaßnahmen sind lediglich leider auf ein kleines Territorium, dem Bodenbesitz der Arbeitersiedlung, beschränkt.) I.Verminderung der Bodenspekulation. Aufteilung in Zonen, die näher im Stadtkern an bereits fertigen Straßen liegen. Zusätzliche Steuer (Wertzuwachssteuer) für den Fall, daß ein Grundstück nicht in gewisser Zeit nach seiner Parzellierung bebaut wird. Beaufsichtigung der Parzellierung. Bei weit entfernt liegenden Grundstücken: Keine Erteilung der Bauerlaubnis, um der Stadt zunächst Aufschließung und Straßenbaukosten zu ersparen. Selbstverständlich müßten derartige Gesetze elastisch gehandhabt werden, da sie sonst die freie Wirtschaft ungünstig hemmen könnten. »Schwarze Listen«, wie sie teilweise durch Namensnennung von Bodenspekulanten in palästinensischen Tageszeitungen veröffentlicht werden, können nicht viel erreichen.