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Palästina · 1934-12-01 · Heft 12 (Dezember 1934) · p. Seite 540

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
17 (1934)
Issue
Heft 12 (Dezember 1934)
Article
Tierzüchterische Zeitfragen
Date
1934-12-01
Page
Seite 540 (sequence 4)
Language
German
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Was heute im vielen jüdischen Wirtschaften geschieht, ist nicht Viehzucht, sondern Milchfabrikation mit dem Rechenstift in der Hand. Es ist Raubbau am Tier und am Volksvermögen, weil auf diese Art niemals eine Unabhängigkeit vom Auslande erzielt werden kann und weil letzten Endes die Rechnung nicht stimmen wird. Selbst in Europa wird kein Viehzüchter etwa auf magerem Boden überzüchtete Rinder aus Hochleistungsherden kaufen, weil er weiß, daß er damit zu Schaden käme und dabei ist sein Wohnort in dar Regel nur 100—200 km vom Geburtsorte der Neuanschaffung entfernt. In Palästina wird es gegen jede züchterische Erfahrung anders gemacht, und dann wundert man sich über die schlechten Ergebnisse solcher Maßnahmen;, denn das, was ich hier eben gesagt habe, gilt in Europa nicht nur für Zuchtstallungen* sondern auch für Abmelkwirtschaften, die in den Großstädten gehalten werden. Und dabei wäre in keinem anderen Lande der Aufbau einer geordneten Viehzucht derartig leicht, wie gerade in Palästina, wenn man -denselben organi-* sierte und den Dunghunger der Pardeßbesitzer zur Lösung dieses Problems heranziehen würde. Dann wäre schon in ganz wenigen Jahren die Dungfrage fast kostenlos gelöst, der kleine Siedler hätte Gelegenheit}, sich stets junge Kühe, die : schon mehrere Monate im Lande sind, zu kaufen und der Abmelker in der Stadt hätte die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Einrichtung einer geeigneten Milch- und Fütterungskontrolle, sich die Hochleistungstiere anzuschaffen, ohne Gefahr zu laufen, für teueres Geld aus Europa solche Tiere zu kaufen, die wegen ihrer Ueberzüchtung und ihres Alters ihm doch nur sehr häufig Enttäuschungen bereiten werden. Rechtsleben* Von Adv. Dr. Moritz Bileski, Haifa. In der gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung während der letzten Monate sind größere Ereignisse nicht zu verzeichnen. Aber einige der neu erlassenen Gesetze, die an sich nicht von erheblicher Bedeutung sind, erinnern» an wichtige Rechtsprobleme. In diesem Sinne ist der Auslieferungsvertrag zwischen Transjordanien und Palästina zu erwähnen. Er ist in der Form eines völkerrechtlichen Vertrages abgeschlossen und in Palästina in der Form eines Landjejsgesetzes verkündet worden. Die Palästina- Regierung und die Mandatarmacht sind immer mehr dazu übergegangen, die Form des völkerrechtlichen Verkehres auf die Beziehungen zwischen Palästina und Trans jordanien anzuwenden. Wenn damit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß Trans jordanien als besonderer Staat oder staatsähnliches Gebilde angesehen wird, so ist darauf hinzuweisen, daß das Palästina-Mandat einheitlich für das ganze Mandatgebiet einschließlich Transjordaniens gilt, daß darin nicht zwei verschiedene Mandatgebiete (wie im Mandat für Syrien und den Libanon) vorgesehen sind, soridern nur die Möglichkeit zweier verschiedener Verwaltungssysteme innerhalb des einheitlichen Mandatgebietes. Die Praxis} der Mandatarregierung legt seit langem die Besorgnis nahe;, daß dieser wichtige Inhalt des Palästina-Mandates immer mehr verdunkelt wird und dadurch in den Rechtssystemen beider Gebiete mannigfache Umklarheiten und Widersprüche sich entwickeln.

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