Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1934)
- Article
- Die Sitzung der Mandatskommission [Nachricht]
- Date
- 1934-10-01
- Page
- Seite 427 (sequence 2)
- Language
- German
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Der Bericht der Kommission über das Palästinamandat hat folgende Schlußfolgerungen aus den Beratungen gezogen: 1. Allgemeine Bemerkung. Die Kommission hat die Maßnahmen der Mandatarmacht auf dem Gebiete der Kolonisation, der landwirtschaftlichen Entwicklung und der kooperativen Gesellschaften mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sie war weiterhin erfreut, feststellen zu können, daß in Palästina weiterhin eine günstige wirtschaftliche und finanzielle Lage herrscht. Sie hat überdies zur Kenntnis genommen, daß die Regierung Palästinas sich bemüht, die Lage jenes Teiles der Landbevölkerung zu bessern, der durch die schlechten Ernten gelitten hat}. 2. Besondere Bemerkungen. 1. Ereignisse im O ktober 1933. Die Kommission dankt der Mandatarmacht für ihre schriftlichen und mündlichen Auskünfte über die in Palästina im Oktober 1933 stattgefundenen Unruhen, über ihre Ursachen und über die in ihrem Gefolge getroffenen Maßnahmen. Sie würde es begrüßen, im nächsten Jahresbericht ausführliche Mitteilungen über die infolge dieser Vorfälle endgültig getroffenen Entscheidungen vorfinden zu können. Sie hat andererseits die Erklärung des beglaubigten Vertreters der Mandatarmacht zur Kenntnis genommen, wonach der Effektivstand der Truppen und der Polizeikräfte genügend ist, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung garantieren zu können. 2. Grenzen. Die Kommission würde sich freuen, im nächsten Jahresbericht ein Expose vorfinden zu können, über die sich auf die Grenze zwischen Trans Jordanien und dem saoudischen Arabien beziehenden Fragen. Bei dieser Gelegenheit möchte sie erfahren, wo zur Zeit der ottomanischen Verwaltung, die Grenze zwischen dem Vilajet Hedschas und dem Vilajet Syrien lief. 3. Lokale Selbstverwaltung. Die Kommission hat von dem Inhalt der Gemeindeverordnung sowie von den Umständen ihres Inkrafttretens Kenntnis genommen. Sie möchte! auf dem Laufenden gehalten werden über die bei der Ausführung dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und über die Tätigkeit der Gemeinderäte. 4. Einwanderung. Die Kommission würde eine Mitteilung der Mandatarmacht begrüßen, die ihr Aufschluß gibt über die Methode, die die Mandatarmacht anzuwenden beabsichtigt, um eine engere Abhängigkeit zwischen der Zahl der neuen Einwanderer und der wirklichen, auf labge Dauer berechneten wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit des Landes zu schaffen. 5. Unterrichtswesen. Bei aller Anerkennung der Bemühungen der Mandatarmacht auf dem Gebiete des öffentlichen Unterrichts hofft die Kommission, daß die Umstände es der Mandatarmaoht in einer nahen Zukunft gestatten werden, c|ie Wohltaten des öffentlichen Unterrichtes weiter ausdehnen zu können, insbesondere auf die arabischen Kinder. 6. Kinderheiraten. Unter Bezugnahme auf die in ihrem Berichte über d^e 22. Tagung gemachten Bemerkungen stellt die Kommission mit Genugtuung fest, daß das Mindestalter für heiratsfähige Mädchen auf 14 Jahre erhöht und daß diese Entscheidung von den Häuptern der verschiedenen religiösen Gemeinden genehmigt wurde.