Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1934)
- Article
- Register für Kooperativen [Nachricht]
- Date
- 1934-04-01
- Page
- Seite 190 (sequence 3)
- Language
- German
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-^en^e «inen längeren Zeitraum, so muß man die Durehschnittshöhe niedriger annehmen. Den hohen Mieten, die kennzeichnend für eine Periode der Hochkonjunktur sind, entspricht nicht durchweg ein gesteigertes Einkommen der verschiedenem Bevölkerungsgruppen. Zwar sind die Löhne der ungelernten Arbeiter im Jahre 1933 von 250 Müs auf 350 Müs und mehr pro Tag gestiegen. Von gelernten Arbeitern haben alle Kategorien von Bauarbeitern eine beträchtliche Lohnsteigerung aufzuweisen. Zum Beispiel: Zimmerleute und Schreiner 250—400 350—600 Müs pro Tag Maurer und Steinmetze 300—400 550—700 „ „ „ Maler 250—350 400—600 „ Verputzer 350—400 450—600 „ „ „ Dachdecker 300—400 600—700 „ Demnach sind die Arbeiter im allgemeinen in der Lage, die gesteigerten Mieten zu bezahlen und laufen keine Gefahr, den Besitz ihrer Wohnung zu verlieren. Hingegen sind die Angehörigen der freien Berufe, die auf Gebühren und Honorare angewiesen sind, in ungünstigerer Lage. Dies gilt besonders für; den stark überfüllten Beruf der Aerzte. Ein verheirateter Arzt braucht für Wohn- und Berufszwecke mindestens drei Zimmer und muß hierfür etwa 100 Pfund Jahresmiete zahlen. Der Durchschnittsverdienst der Aerzte in Tel-Aviv beträgt etwa 180 Pfund im Jahr. Beamte und Angestellte, soweit sie nicht in gehobener Stellung sind, haben keine solche Steigerung ihres Einkommens aufzuweisen, daß sie eine um 40 bis 50 o/o höhere Miete tragen können. Das gleiche dürfte für zahlreiche selbständige Geschäftsleute gelten, die über eine äußerst niedrige Verdienstspanne infolge scharfer Konkurrenz klagen. In Jaffa und Haifa liegen die Verhältnisse nicht wesentlich anders wie in Tel-Aviv. In Haifa begannen die Mieten, die seit Ende 1929 nahezu stabil geblieben waren, vom Juli 1933 ab sprunghaft zu steigen. Im Gegensatz zu Tel-Aviv nahm die Stadtverwaltung, die überwiegend aus Grundeigentümern besteht, hieran keinen Anstoß und überließ es dem Distriktskommissär, bei der Regierung eine Mietbeschränkung anzuregen. Hier ist im Zeitpunkt des Kommissionsberichts die monatliche Miete auf 21//2—3 Pfund gestiegen. Die Eigentümer halten bei der gegenwärtigen günstigen Konjunktur eine Rente von 12 bis 15o/o für angemessen und machen geltend, daß sie auf eine Reihe von Jahren verteilt, viel geringer ist. Die Folge der hohen Mieten ist, daß die wirklich arme Bevölkerung sich mit Notquartieren behilft, die aus Holzabfällen und Petroleumkanistern im Laufe einer Nacht errichtet werden und vom sozialen und hygienischen Standpunkt zu den schwersten Bedenken Anlaß geben. Die Kommission empfiehlt daher die gesetzliche Einführung von Ivlietbeschränkungen, hält sie aber nicht anwendbar auf gewerbliche Räume, bei denen die Schwierigkeit, allgemeine Grundsätze aufzustellen und eine befriedigende Lösung zu finden zu groß ist. Das Mieterschutzgesetz. Dieses schließt sieh an den Bericht der Kommission an. Es gilt bis zum 31. März 1935. Der Maximalsatz für Miete per Zimmer und Monat wird auf 21/2 Pfund festgesetzt. Bei Verträgen, die unter dem Maximum liegen, kann die Miete